Volltext: Was will der Heimatblock?

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Der Schlüssel für die Abgabenteilung ist also nicht mehr wie bisher 
nach der größten Steuerleistung, sondern nach der kleinsten Steuerkraft 
abzustufen. 
Sollten einer Gebietskörperschaft nach diesem Schlüssel größere Ein 
künfte zufallen, als jene, über die sie bisher verfügte, so darf der Mehrertrag 
nur zu solchen Maßnahmen verwendet werden, die die Erwerbsmöglichkeiten 
in dem betreffenden Gebiet erschließen und verbessern. Nur so kann es gelin 
gen, armen Landesteilen den wirtschaftlichen Aufstieg zu ermöglichen. 
Steuervereinfachung 
Der Ruf des Steuerträgers geht nicht nur nach Steuerherabsetzung, 
sondern auch nach Steuervereinfachung. Dieses Problem schlägt in das Gebiet 
der Verwaltungsreform ein, das wir im staatsrechtlichen Aktionsprogramm 
bereits besprochen haben. Die dort vorgeschlagene Kommission wird besonders 
die Steuergesetzgebung sichten müssen und wird vor allem jene Steuergesetze 
ausscheiden, deren Veranlagungskosten in keinem Verhältnis zum Ergebnis 
stehen. Alle diese toten Steuern müssen abgeschafft werden. Bei der 
Steuerbemessung wird das Pauschalierungs- und Abfin 
dungssystem auszubauen sein. 
Steuergerechtigkeit. 
In den breitesten Schichten der Bevölkerung besteht die Ueberzeu 
gung, daß die Steuern nicht nur drückend sind, sondern daß sie auch unge 
recht veranlagt werden. Dieser Vorwurf trifft nicht den einzelnen Steuer 
beamten, sondern das System, nach dem er zu arbeiten gezwungen ist. Wir 
fordern die Aenderung des Veranlagungsverfahrens nach 
modernen Grundsätzen, insbesonders die Ausschaltung des freien Ermessens 
aus unserem Steuer- und Abgabewesen, die Abschaffung des Spitzeltums 
und Einführung des kontradiktatorischen Verfahrens mit voller Akteneinsicht, 
endlich die Errichtung von Steuerberufungsgerichten. Die 
landwirtschaftliche Grundsteuer ist in eine Ertragssteuer umzuwandeln, eine 
Forderung, die wir im Abschnitte „Landwirtschaft" näher begründen werden. 
In demselben Abschnitt wird die Frage der Erb- und U e b e r t r a - 
gungsgebühren bei landwirtschaftlichen Grundstücken behandelt. 
3. Die soziale Fürsorge, 
a) Die Volksversicherung. 
Neben der Belastung durch eine planlose Steuergesetzgebung wird 
unsere Wirtschaft durch die Schwere der sozialen Lasten zu Boden gedrückt. 
Stellen wir vorweg fest: an eine Schmälerung der Vorteile, die den Arbei 
tern und Angestellten aus der Sozialversicherung zukommen, ist nicht zu 
denken. Das Problem, das es vielmehr zu lösen gibt, ist die Reform der 
Sozialversicherung in dem Sinne, daß der Nutzeffekt der sozialen Einrich 
tungen gesteigert wird, das heißt: ohne die Lasten zu vergrößern, sollen die 
Vorteile gesteigert werden.
	        
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