Volltext: Was will der Heimatblock?

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Öffentliches Geld unter öffentliche Kontrolle! 
Dieser kleine Satz enthält mehr demokratischen Geist, als alle 
„demokratischen" Parteiprogramme zusammengenommen. Aber gegen diesen 
Grundsatz führen die Machthaber der demokratischen Republik seit ihrem 
Bestehen einen zähen Kampf, dessen Etappen durch die Namen Wölkersdorf, 
Arsenal, Bankenskandale, Postsparkaffe, Dorotheum und Bundesbahn be 
zeichnet werden. Nun ist das Maß voll. Wir fordern: 
Die Rechnungsgebarung sämtlicher Aemter, Betriebe und Anstalten 
des Bundes, der Länder, Bezirke und Gemeinden, der Berufskörperschaften, 
Sozialinstitute usw. unterliegt der unbeschränkten Kontrolle 
des Obersten Rechnungshofes. Dieser kann jederzeit unangesagte Revisionen 
der Buchführung vornehmen. Verheimlichungen und Verschleierungen der 
Geldgebarung werden an allen Schuldtragenden als B e t r u g strafgesetzlich 
geahndet. Die Immunität als Abgeordneter schützt vor solcher Verfolgung 
nicht. Wir fordern weiters: 
Ueber alle Betriebe der öffentlichen Hand sind 
alljährlich kaufmännische Bilanzen aufzustellen und durch Drucklegung zu 
veröffentlichen. Auch diese Betriebe unterstehen selbstverständlich der Rech 
nungskontrolle des Rechnungshofes. 
Durch diese Maßnahme soll die Rentabilität öffentlicher Wirt 
schaftsbetriebe, deren Passivität — wie die Erfahrung lehrt — mittels ver 
schleierter Buchführung durch Jahre hindurch verheimlicht wird, einwand 
frei klargestellt werden. 
Desgleichen ist die Verwendung öffentlicher Gelder zur B e t e i l i - 
gung an Privatunternehmungen verboten. Alle diese Beteili 
gungen haben wohl zur Bereicherung jener Politiker geführt, die sich dabei 
Verwaltungsratsstellen und Vorzugsaktien erworben haben, aber gleichzeitig 
auch zur Schädigung des Steuerzahlers, der zum Schluß die Rechnung 
bezahlen mußte. 
Für die Zeit des Vierjahrsplanes ist weiters das Verbot der Auf 
nahme von Ausländsanleihen durch die öffentliche Hand auszu 
sprechen. Sollte die Aufnahme eines Kredites unentbehrlich sein, so ist der 
Weg einer Inlandsanleihe zu beschreiten. Zu den Zinsen, die wir dem Aus 
land bezahlen, ist Geld auch im Inland zu haben, wobei die Inlandsanleihe 
den Vorteil hat, daß die Anleihezinsen wieder in die inländische Wirtschaft 
fließen. 
Ein weiterer Grundsatz, den wir aufstellen, ist: Der Geldverkehr der 
öffentlichen Hand einschließlich der Sozialinstitute vollzieht sich ausschließ 
lich durch öffentliche Geldinstitute (Postsparkaffe, Landeshypothekenanstalten 
usw.), die ihrerseits der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Damit wird der 
öffentlichen Hand (einschließlich der Sozialversicherungsinstitute) verboten, 
Geld in andere als öffentliche Institute einzulegen. 
Billiger Produktionskredit. 
Diese Vorschrift trägt einerseits der lückenlosen Kontrolle über die 
öffentlichen Gelder Rechnung, anderseits vermehrt sie den Einlagenstand der
	        
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