Volltext: Der Militär-Maria Theresien-Orden

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DAS ORDENSVERMÖGEN 
Die in manchen Staaten auf Jahrhunderte zurückreichende Ge 
pflogenheit, verdienstvollen Heerführern den Dank des Vaterlandes 
in der Form einer größeren Geldzuwendung (Dotation) zum Ausdruck 
zu bringen, hatte in der österreichischen Wehrmacht nicht allge 
mein Eingang gefunden 1 ). Maria Theresia wollte jedoch besonders 
verdienstvolle Offiziere aller Grade, in Verbindung mit dem von ihr 
gestifteten Orden, auch durch einen lebenslänglichen Zuschuß zu 
ihren Bezügen belohnen. Demnach bestimmten die Ordenssatzungen 
in ihrer ersten Fassung die Auszahlung jährlicher Pensionen in der 
Höhe von je 1500 Gulden an zwanzig Großkreuze, von je 600 Gul 
den an hundert Ritter und von je 400 Gulden an weitere hundert 
Ritter. Die seit dem Jahre 1765 hinzugekommenen Kommandeure 
des Ordens standen bis 1810 im Bezüge der höheren Ritterpension, 
so daß die Gesamtzahl der mit Pensionen zu beteilenden Ordens 
mitglieder unverändert blieb. 
Für die Vorrückung aus der niederen in die höhere Ritterpen 
sion sowie für die Einreihung der vorerst mit Pensionen noch nicht 
beteilten Ritter (ihre Zahl war nicht beschränkt) ist der Ordensrang 
nach dem Zeitpunkt der vollbrachten Waffentat — nicht jener der 
Promotion — maßgebend gewesen. Die Witwen der Ordensmitglieder 
hatten die Hälfte der von ihrem Gatten bezogenen Pension auf Le 
bensdauer zu erhalten. 
Um die Auszahlungen der Ordenspensionen bewirken zu kön 
nen, widmete die Kaiserin mit dem Stiftbrief vom. Jahre 1763 dem 
Orden ein eigenes Vermögen von 2,255.000 Gulden, das bei einer 
Wiener Bank hinterlegt und mit 5 v. H. verzinst wurde. Dieser für 
jene Zeit überaus hohe Betrag stammte aus den von den habsburgi 
schen Niederlanden zur Verfügung gestellten Kriegshilfsgeldern, 
deren man nach dem Abschluß des Hubertusburger Friedens von 
1763 nicht mehr bedurfte. 
Infolge der späteren Verringerung des Zinsenertrages während 
der vieljährigen Kriegsepochen sowie durch eine nicht vorher 
gesehene Zunahme der zu zahlenden Witwenpensionen sanken die 
Ordenseinkünfte derart, daß in den Jahren 1794 bis 1810 nur gekürzte 
Pensionen angewiesen werden konnten. Kaiser Franz I. sah sich des 
halb veranlaßt, im Dezember 1810 einen Nachtrag zu den Ordens 
satzungen anzuordnen, der die Höchstzahl der Ordenspensionen wie 
folgt festsetzte: 
0 Nach dem Kriege von 1870/71 haben Prinz Friedrich Karl v. Preußen, 
Graf Moltke, Graf v. Roon und Freih. v. Manteuffel Dotationen in der Höhe von 
je 1,200.000 Mark erhalten, ferner 21 Armee- und Korpskommandanten verschie 
den abgestufte Dotationen zwischen 600.000 und 300.000 Mark.
	        
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