Volltext: Zur heimatkundlichen Auswertung der Kirchenbücher (6 / 1935)

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seye nicht recht bey sich selbst (welches man endtlich auch woll 
erkennet) ist er sodann mit geweichten Sachen behenkt, ihme 
ein H. Drei König wasser eingeben, der aussag entlassen. 
und wieder in Verhaft geführt worden.“ 
Am nächsten Tage ließ Haußinger den Angeklagten 
durch den Gerichtsdiener fragen, wie er auf die geweihten 
Sachen geschlafen habe und ob er gestehen wolle, was für 
Künste er könne. Darauf ließ ihm der Eingekerkerte sagen, 
er habe gut geschlafen. aber an seiner Tür sei „etwas“ ge— 
wesen, habe „mächtig gekrallt“, sei aber nicht hineingekom— 
men. Wegen des Geständnisses möge ihm der Pfleger noch 
einen Tag zuwarten, er habe sich noch nicht recht besonnen. 
— Nun kam der Graf (Christoph Wilhelmb von Thürheimb, 
Herr der Herrschaft Weinberg) in Sorge, Entschlöger könnte 
mit Hilfe des „Geistes“ (des Alraundls also) auskommen, 
und meinte, der Pfleger solle ihn noch härter schließen und 
verwahren, 
Schon am folgenden Tage wendet sich Haußinger an 
den Rechtsberater Dr Jdohann Karl Seyringer in 
Linz um ein rechtliches Gutachten darüber ob man gegen 
Entschlöger mit der Folter oder anderswie verfahren solle, 
ferner um seine Wohlmeinung wegen der Sorge des Gra— 
fen, die err, der Pfleger, nicht teile, denn der „Delinquent 
liegt in einem wohlverwahrten Thurn, miten im selben an 
einem Eysernem Ring angeschmitter. kan umb und umb 
zu keiner Maur, und ist die Thür so ganz Eysen, außwendtig 
mit Einem guethen Fürhangschloß verwahret“ Der Pfleger 
meint, wenn der Geist den Angeklagten unter diesen Um— 
ständen befreien könne dann nütze auch ein weiteres Eisen 
nichts. (Hier sei bemerkt, daß man im Schlosse Weinberg 
heute noch das Gerichtszimmer, ein kleines, finsteres Ge— 
fängnis und dazwischen die Folterkammer zeigt. Die Fol— 
terkammern hießen auch Reckstuben, die Türme, in denen 
sie untergebracht waren, auch Recktürme, weil eine der 
häufigsten Foltern darin bestand, daß man den Unglück— 
lichen auf der Folterbank oder einer schrägen Leiter mit 
Seilen und Winden (Haspeln) streckte oder reckte, oft auch 
zerreckte. Zur Verschärfung der Qual wurde ein dreikan— 
tiges Brett unter den Rücken gelegt oder der Arme gar 
mit Fackeln an den Seiten des Brustkorbes gebrannt. Oder 
er wurde mit einem Seil an den hinterrücks zusammen— 
gebundenen Händen mit einem Zuge (einer Zugvorrichtung) 
hochgezogen und durch angehängte schwere Gewichte gereckt.)
	        
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