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einmal beim Krauthobeln mit dem Krautstockmesser eine
Wunde am Zeigefinger der linken Hand zugog und davon
eine dauernde kleine Narbe behielt. Ferner bekam er öfters
an der rechten Körperseite von der Hüfte angefangen bis
über die Wadeé hinunter blaue „Dippl“, die eine halbe
Musketenkugel groß waren, aber immer wieder von selbst
vergingen, sie brannten ihn heftig, so daß er den Fuß
kaum ausstrecken und nur sehr schwer gehen konnte.
Schon im Jahre 1693, „ums Schnied“, verließ Ent—
schlöger sein Weib, wollte in Unterösterreich Arbeit suchen
Zu Weihnachten kam er „zerfetzt und zerrissen als ein Bett—
ler“ wieder heim. Um Mitfasten des nächsten Jahres ging
er abermals weg und diesmal sollte ihn sein Schicksal ereilen.
Um Ostern herum geschahen im Gebiete der Herrschaft
Weinberg einige Einbrüche, so bein Holzgatterer
(in Staudern, Pfarre Lasberg) und beim Edtgatterer
(Ehgartner in Siegelsdorf, Pfarre Lasberg). Beim Holz—
gaiterer, wo die Einbrecher durch das Strohdach „einraff—
ten“, in den Keller hinabschlichen und Lebensmittel entwen—
deten, vergaßen sie etliche Behelfe, darunter einen Stecken.
Dieser gehörte niemand anderem als unserem Abraham
Entschlöger und wurde für ihn zum Verhängnis.
Schon beim ersten „gütigen Examen“ GVerhör ohne
Folter) am 26 April 1694 legt der Pfleger Johann Hau—⸗
ßinger mehr Gewicht auf diesen Stecken als auf den ganzen
Einbruch. Entschlöger soll nämlich um den Stecken großes
Leid tragen und erklärt haben, er „könne“ ohne diesen
Stecken nicht mehr soviel wie vorher, weil er in dem Stecken
„was“ habe. Außerdem soll er geprahlt haben, „er könne
waß, daß die leuth nit Munder werden mögen“, also nicht
aufwachen können. Auch hätte er den Ausgeraubten „gebun—
den“, wenn ihm seine Gehilfen nicht davongelaufen wären.
Der Beschuldigte lehnt die ihm zugemuteten verfäng—
lichen Fähigkeiten wiederholt ab; er habe zwar das alles
gefagt, es sei aber nicht wahr, in Wirklichkeit „könne“ er
nichts und habe auch im Stecken nichts Er fühlt wohl, die
drei Vorwürfe könnten ihm an den Hals gehen: Zauberstock,
zauberisches Anbinden und vor allem der Zauberschlaf, denn
bei diesem kann es sich ja um das „Schlaflicht“ handeln;
als solches dienten Kinderhände, die durch Kinder-, meist
aber durch Muttermord gewonnen wurden.
Auch das zweite gütige Verhör am 12. Mai, das wie
alle folgenden in Gegenwart des Marktrichters Simon Mill—
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