Volltext: Zur heimatkundlichen Auswertung der Kirchenbücher (6 / 1935)

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Steuerämter oblagen den Grundherrschaften, den 
Patrimonial- oder Pflegschaftsgerichten. Richter war der 
Grundherr oder sein Beamter, der Pfleger. Es gab keine 
zusammenhängenden Bezßirke, sondern die Untertanen einer 
Herrschaft waren oft stundenweit zerstreut, die Nachbarn 
einer Siedlung gehörten ganz verschiedenen Herrschaften 
an, mußten an verschiedenen Orten ihre Abgaben und 
Zehente leisten, die Robot für den Grundherren verrichten. 
Herrschaften von großer räumlicher Ausdehnung waren in 
AÄmter unterteilt, der Amtmann der „Verwalter“ des Am— 
tes. So bestand zum Beispiel die „kaiserliche Pfandherr— 
schaft Freistadt“ früher aus 19 Ämtern und nach der Tei— 
lung im Jahre 1644 in die Herrschaft „Freistadt Schloß“ 
(zu unterscheiden von Freistadt-Stadt') und Herrschaft 
„Freistadt zu Haus“ umfaßte erstere Grundherrschaft — 
dem Grafen Slavata gehörig — 10 Äümter mit 596 Feuer— 
stätten (Häusern), u. zw. die ümter: Neumarkt (48 Feuer— 
stätten), Schenkenfelden (73), Leopoldschlag (130), Wald— 
botenamt (107), Rainbach (53), Labach (50), Summerau 
(46), Freylehen (16), Zulissen (16), Schild (32), der andere 
Teil, die „Herrschaft Freistadt zu Haus“ des Grafen 
Cavriani, 9 Äümter mit 513 Feuerstätten, und zwar Perg 
(135), Pregarten Markt (66), Pregarten (30), Gutau (49), 
Pieteramt (115), Gusenrichter (65), Wintersdorf (12), Auer— 
bach (13), Hirschbach (28).9) 
Diese Äümter waren keineswegs geschlossene Ge— 
biete, sondern gemischt mit Untertanen anderer Herrschaften. 
Ein Musterbeispiel für diese Zerrissenheit war wohl 
das untere Mühloviertel, dessen heute acht Gerichts— 
bezirke auf ein Viertelhundert Herrschaften verteilt waren, 
ja, die Bewohner des heutigen Pfarrsprengels Pregarten 
waren 16 Herrschaften untertan (Haus, Freistadt zu Haus, 
Reichenstein, Hagenberg, Bodendorf, Steyregg, Zellhof, 
Pfarrhof Wartberg, Pulgarn, Waldenfels, Weinberg, 
Baumgartenberg, St. Florian, Stadlkirchen-Losensteinleiten, 
Riedegg, Waldhausen). 
Die Herrschaften Haus und Freistadt zu Haus wurden 
1644 in der Person des Inhabers beider Herrschaften 
Cavriani vereinigt und hiezu kam später unter Starhemberg 
als Besitzer von Haus und Reichenstein auch eine Vereini— 
gung und gemeinsame Amtsführung von Haus und Rei— 
chenstein mit dem Amtssitze in Schloß Haus zustande. 
1) Nach Faszikel 31, Nr. 1, des Schloß-Archives Freistadt.
	        
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