Volltext: Zur heimatkundlichen Auswertung der Kirchenbücher (6 / 1935)

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Markloroͤnung von Z2wettl 1530 
Franz Jäger, Gallneukirchen 
Die Wust, wie man die Waren-Umsatz-Steuer so schön 
nennt, ist uralt. Als die Gemein-Wesen anfingen, ihre Be— 
dürfnisse durch regel mäßige Abgaben der Bürger zu 
decken, trat neben die Besitz- und Kopfsteuer jedenfalls sehr 
hald die Verbrauchs- und Handelssteuer. Die Waren— 
umsatzsteuer ist eine Form der letzteren; sie ist gerecht, in— 
sofern sie nur Abgaben vom wirklichen vollzogenen Kauf 
berlangt; sie kann drückend werden, wenn man die unent— 
behrlichen Bedarfsgegenstände stark besteuert. Das zu tun, 
liegt sehr nahe, denn nur bei Massenbedarfsmit— 
teün ist die Steuer ertragreich LKurussteuern dagegen 
sind sicher sehr gerecht und bei den Nichtbetroffenen sehr 
beliebt, aber sie bringen nicht viel ein: Champagner-, 
Austern-, Reitpferd-Abgaben können natürlich selbst bei 
höchsten Ansätzen nicht an die kleinste Salz-, Zucker— oder 
Zündholzsteuer heranreichen. 
Reben der Versuchung, dem Erträgnis zuliebe gerade 
die lebensnotwendigen Sachen unverhältnismäßig stark zu 
besteuern und dadurch die wirtschaftlich Schwachen hart zu 
treffen, hat die Warenumsatzsteuer noch einen Nachteil: die 
Einhebung ist schwer und kostspielig, die Steuerhinterziehung 
leicht, weil die Uberwachung umständlich, manchmal fast 
unmöglich ist. 
Diese Schwierigkeit war in älterer Zeit nicht so groß 
wie heute. Die Marktverhältnisse waren ja“ früher viel 
strenger geordnet als heute. Der weitaus größte Teil des 
Handels spielte sich auf den regelmäßigen Wochen— 
märkten der Städte und Märkte ab. Da war natürlich 
die Überwachung verhältnismäßig leicht, ebenso die Ein— 
hebung. Daher ist es begreiflich, daß die Richter und Räte 
diese Steuer gern einführten, bezw. die Herrschaft um die 
Erlaubnis zur Einführung baten. J 
So legten auch „Richter, Räte und die Gemein“ des 
Marktes Kurzenzwettl — so hieß der Markt Zwett!l 
— 
dem Herrn Bartholomäus von Starhemberg, 
der dem Markte schon im Jahre 1523 ein Tadingbüch— 
lein mit den Marktgerechtigkeiten hatte anfertigen lassen, 
eine Marktordnung vor und baten ihn gehorsam, sie 
ihnen zu bewilligen.
	        
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