Volltext: Die Riedmark - Landgericht! (4 / 1930)

Die Riedmark — Lanoͤgericht! 
Festspiel 
zur Eröffnung der Riedmarkfeiern 
von Franz Jäger 
aufgeführt auf dem alten Kriedhof in 
Gallneukirchen am 18. und 20. Mai 1030. 
nrm 
LVorbemerkungen. 
IIn einer St. Florianer Ur kunde vom 28. Feber 
1230 (vgl. Riedmarkheft 3, Seite 25) kommt als Zeuge 
ein Ebir-ger, Richter der Riedmark, vor. Es muß 
also an diesem Tage die Riedmark schon eigenes 
Landgericht gewesen sein. 
In einer aus demselben Jahrhundert stammenden 
Passauer Urkunde (vgl. Riedmarkheft 1, Seite 13, 
und Riedmarkheft 3, Seite 25) heißt es, daß die Rechte 
des bischöflich-passauischen Marktes Gallneukirchen dürch 
eidliche Aussagen der ältesten Marktbürger und der höch— 
sten Beamten („Ministerialen“) des Bischofs festgestellt 
wurden: Der Markt untersteht nur dem bifchöf— 
lischen Richter, trotzdem darf einmal im Jahre der 
herzogliche Riedmark-Richter im Markte 
e Gerichtsversammlung (sein Ding oder Tading) 
halten. 
Aus einer älteren Urkunde (1180 1190) geht 
hervor, daß auf dem Friedhof zu Gallneukirchen 
Ding gehalten wurde (ogl. Riedmarkheft 3, Seite 25, 
Anmerkung 3). 
Auf diesen drei Urkunden fußt das Fest— 
spiel: es nimmt an, daß Herzog Leopold VI. der 
Glorreiche samt seiner Gemahlin Theodora von Byzanz 
vor seinem Zuge nach Italien, auf dem er am 28. Juli 
— 
9.— 
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