Die Riedmark — Lanoͤgericht!
Festspiel
zur Eröffnung der Riedmarkfeiern
von Franz Jäger
aufgeführt auf dem alten Kriedhof in
Gallneukirchen am 18. und 20. Mai 1030.
nrm
LVorbemerkungen.
IIn einer St. Florianer Ur kunde vom 28. Feber
1230 (vgl. Riedmarkheft 3, Seite 25) kommt als Zeuge
ein Ebir-ger, Richter der Riedmark, vor. Es muß
also an diesem Tage die Riedmark schon eigenes
Landgericht gewesen sein.
In einer aus demselben Jahrhundert stammenden
Passauer Urkunde (vgl. Riedmarkheft 1, Seite 13,
und Riedmarkheft 3, Seite 25) heißt es, daß die Rechte
des bischöflich-passauischen Marktes Gallneukirchen dürch
eidliche Aussagen der ältesten Marktbürger und der höch—
sten Beamten („Ministerialen“) des Bischofs festgestellt
wurden: Der Markt untersteht nur dem bifchöf—
lischen Richter, trotzdem darf einmal im Jahre der
herzogliche Riedmark-Richter im Markte
e Gerichtsversammlung (sein Ding oder Tading)
halten.
Aus einer älteren Urkunde (1180 1190) geht
hervor, daß auf dem Friedhof zu Gallneukirchen
Ding gehalten wurde (ogl. Riedmarkheft 3, Seite 25,
Anmerkung 3).
Auf diesen drei Urkunden fußt das Fest—
spiel: es nimmt an, daß Herzog Leopold VI. der
Glorreiche samt seiner Gemahlin Theodora von Byzanz
vor seinem Zuge nach Italien, auf dem er am 28. Juli
—
9.—
SSGIIOI
1
41
IIV