Volltext: Jahresbericht über das abgelaufene Vereins-Jahr 1899 (1899)

Rechte und Pflichten 
der Mitglieder. 
Einschreibgebür. Zufolge Beschlusses des Verbandstages in Prag sind 
solche Collegen, welche innerhalb sechs Wochen nach ihrem Freiwerden dem 
Vereine beitreten, von einer Einschreibgebür befreit. Später Beitretende zahlen 
6 K HEinschreibgebür und ist selbe innerhalb längstens sechs Wochen zu 
entrichten. a 
Beiträge. Der Vereinsbeitrag beträgt gegenwärtig per Mitglied und Woche 
1 K 30 %. Hievon entfallen‘ für den Krankenfond 52 %, Invalidenfond 24. h, 
Conditionslosen- und Viaticumsfond 26 % und Witwen- und Waisenfond 8 h, 
für den Fortbildungsfond 20 A. 
Unterstützungen. Als Normen für. die vom Vereine. auf Grund des 8 3, 
alinea a, b, c der Statuten gewährleisteten Unterstützungen gelten die bei den 
Verbandstagen festgesetzten Bestimmungen und wird diesbezüglich auf das in 
den Händen der Mitglieder befindliche Heftchen „Verbandstags-Beschlüsse“ ver- 
wiesen, wo über die einzelnen Unterstützungszweige die eingehende Instruction 
enthalten‘ ist: Sn 
a) Reiseunterstützung, S. 6; 1 
b) Unterstützung für Arbeitslose am Orte, S. 11; 
c) Unterstützung für zeitweilig Erwerbsunfähige (Kranke) am Orte und 
auf der Reise, Seite 16; a . 
d) Unterstützung an dauernd Erwerbsunfähige (Invalide), S. 17; 
e): Unterstützung an Hinterbliebene verstorbener. Mitglieder, S. 19. 
Zuschüsse. Zu den vorgenannten centralisierten Verbandsunterstützungen 
gewährt der Verein aus eigenen Mitteln folgende Zuschüsse: ' 
a) Zur Invalidenunterstützung. 
An solche bezugsberechtigte invalide‘ Mitglieder, welche in Oberösterreich 
mindestens 52 Wochen conditioniert und Beiträge geleistet. haben: 
I. Classe: nach 5jähriger Beitragsleistung 2 K 
in 7 
A 
20 
25 
90) 
% 
) 
RR
	        
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