Volltext: Jahresbericht über das abgelaufene Vereins-Jahr 1892 (1892)

— 13 — 
D. Witwenunterstützung. 
Diese Casse ist mit wöchentlich 2 kr. bedacht und erhält die 
Witwe nach fünfjähriger Beitragsleistung ihres verstorbenen Gatten 
eine Abfertigung von 80 fl., nach zehnjähriger Steuer 120 fl., nach 
fünfzehnjähriger Einzahlung 140 fl. und nach zwanzigjähriger Mit- 
gliedschaft 180 fl. Die Einnahmen betrugen 399 fi. 62 kr., die Aus- 
gaben 279 fl. 07 kr. — Unterstützt wurden zwei Witwen mit monat- 
lich & 4 fl. (nach früheren Statuten), zusammen 96 fl. und zwei 
Witwen erhielten Abfertigung, eine 120 fl. und eine 140 fl. - 
E. Waisenunterstützung. 
Dieser Fond wird mit wöchentlich 3 kr. dotiert. Die Waisen- 
unterstützung beträgt 2 fl. monatlich nach fünfjähriger Mitgliedschafi 
des verstorbenen Vaters. — Gegenwärtig wird. dieser Fond durch neun 
Waisen belastet, deren Unterstützung im abgelaufenen Jahre 192 fi. 
beanspruchte, wogegen die Einnahmen 494 fi. 46 kr. betrugen. 
F. Unterstützung an Durchreisende. 
Hiefür wurden 4 kr. wöchentlich verwendet und erhielten in Linz 
393, in Ried 66, in Steyr 127 Reisende pro Tag eine Unterstützung 
von je 50° kr., während der Wintermonate December, Jänner und 
Februar 60 kr., zusammen 1089 fl. 30 kr. An Einnahmen flossen 
diesem Fonde zu 1519 fl. 43 kr. 
@. Conditionslosen-Unterstützung. : 
Diesem Unterstützungszweige wurden wöchentlich 5 kr. ge- 
widmet und ist dem unverschuldet conditionslos gewordenen Mitgliede 
nach dreijähriger Carrenzzeit eine Unterstützung von 6 fl. 55 kr. 
wöchentlich durch 12 Wochen in einem Kalenderjahre zugesichert.*) 
Diese Casse hatte an Einnahmen 520 fl. 18 kr., wogegen sich die 
Ausgaben auf 433 fl. 37 kr. beliefen, und wurden hievon sechs Mit- 
glieder durch 40 Wochen und 4 Tage unterstützt. 
*) Nach den Beschlüssen des letzten Buchdruckertages erhält jedes Mit- 
glied schon nach einjähriger Zuwartefrist eine Unterstützung von 4 fi. 20 kr. 
durch 91 Tage. — Die erhöhte Unterstützung von 6 fl. 55 kr., erhält nach dem 
Beschlusse des oberöst. Vereines jedes Mitglied, welches demselben oder einem 
anderen Gegenseitigkeitsvereine bereits durch drei Jahre angehört und ausser- 
dem in Oberösterreich durch 26 Wochen gesteuert hat. Diese Bestimmungen 
traten mit 1. Jänner 1893 in Kraft.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.