Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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statt Alkofen vom Herzog nicht mehr zurückgenommen worden ist, 
wird auch nicht erwähnt, daß er sich das Recht dazu Vorbehalten hat. 
Einige Traditionen sind im Diplom genauer und schärfer gefaßt als 
im Stiftbrief. Bei der Unterordnung der Slaven unterscheidet der Ver¬ 
fasser genau zwischen Land und Leuten und erwähnt nur die eine 
dem Kloster zugewiesene Dekanie. Er ändert die Reihenfolge der Ver¬ 
markungsboten und bringt bezüglich der Kirchen einige Angaben, die 
im Stiftbrief nicht enthalten sind. Indem er den in der Zwischenzeit 
777 -791 vorgefallenen Änderungen Rechnung trägt, bezeichnet er 
Arno als Bischof und stellt seinen Namen dem des Abtes voran; er 
erwähnt die widerrechtlichen Rodungen im Eporestal und bringt die 
diesbezügliche Entscheidung des Königs. 
Formell ist das Diplom vom Stiftbrief unabhängig. Dies zeigt 
sich, um nur auf ein Moment hinzuweisen, vor allem darin, daß der 
Verfasser die Vulgarismen vermied — so gut er konnte — und die 
schwülstigen Phrasen durch klare, präzise Wendungen ersetzte. Statt 
cultum facere schreibt er kurz stirpare, den Ausdruck iussi a summo 
principe Tassilone ersetzt er durch das eine Wort misst Tassiloni, für 
definiré et terminum ponere schreibt er consignare usw. Nur einmal 
ist der Wortlaut des Diploms durch den des Stiftbriefes bedingt; 
die Versicherung Tassilos: hec omnia trado ut ibi sit firnmm et 
stabile, wird im Diplom für ungiltig erklärt: per dicti Tassiloni 
traditionem hoc ftrmiter et stabile minime permanere poterat. Aber 
auch hier handelt es sich, wie wir sehen, nicht um eine sklavische 
Anlehnung an die Vorlage, sondern um eine bewußte und absicht¬ 
liche Wiederholung der herzoglichen Worte zum Zweck ihrer An¬ 
nullierung. 
Aus allem aber ergibt sich der unwiderlegliche Beweis für die 
inhaltliche Echtheit des Stiftbriefes. Wir haben die einzelnen Tradi¬ 
tionen Satz für Satz durchbesprochen und mit dem Diplom verglichen 
und nirgends einen tatsächlichen Widerspruch, sondern überall volle 
Übereinstimmung bzw. gegenseitige Ergänzung konstatieren können. 
Da die Echtheit des Diploms sichergestellt und seine Reinerhaltung 
sowohl durch die Originalabschrift wie durch die Fälschung verbürgt 
ist, müssen wir auch den Inhalt der Stiftungsurkunde, soweit er sich 
mit dem des Diploms deckt, für echt erklären. 
Es erübrigt noch, jene eigenartigen Bestimmungen zu besprechen, 
die der Stiftbrief am Schluß des Textes bringt, die das Diplom aber 
weder erwähnt noch irgendwie andeutet.
	        
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