Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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eine Umstand, daß die beiden Bäche nachweisbar Ipf geheißen haben.1) 
Doch vereinigen sie sich nicht, sondern fließen getrennt der Donau 
zu.2) Auch lassen sich für dieses Gebiet zur selben Zeit noch andere 
Grundbesitzer nachweisen,3) während nach dem Stiftbrief das ganze 
Land ohne irgend eine Ausnahme dem Kloster Kremsmünster gehört. 
Darum ist als Dotationsmark der kleinere Bezirk anzunehmen, dessen 
Lage und Grenzen dem Tenor und Wortlaut der Urkunde nach jeder 
Richtung hin entsprechen.4) In dem Umstand, daß im Stiftbrief auch der 
Sammereinerbach Ipf genannt wird, vermag ich keine Schwierigkeit 
zu erkennen, sondern finde es im Gegenteil ganz natürlich, daß wie 
der eine so auch der andere Quellbach mit diesem Namen bezeichnet 
erscheint; die Differenzierung Sammereinerbach: Ipf trat eben erst 
nach der Entstehung des Ortes St. Marien ein. Wenn ferner das Stift 
St. Florian, dessen Geschichte sich nicht über das 9. Jahrhundert 
zurückverfolgen läßt, später hier begütert erscheint,5) Kremsmünster 
aber nicht,6) so haben eben irgendwelche Transaktionen stattgefunden, 
die sich heute unserer Kenntnis entziehen. 
Zur Besiedlung des Ipflandes (und wohl auch der anderen ge¬ 
nannten Dotationsorte: in his locis) übergab Tassilo dem Stift 
40 casatas,7) unter denen wir uns wohl begüterte und abgaben¬ 
pflichtige Untertanen vorzustellen haben. Das Diplom gibt nur die 
Grenzen des tradierten Landes an, erwähnt aber die Zuweisung der 
Kolonisten nicht. 
1) Stülz, Eine Bemerkung zu dem Stiftbrief des Klosters Kremsmünster. 
Zeitschrift des Mus. Franc.-Carol. 1843, Nr. 9, S. 34: „Die alten Urbarien des Klosters 
St. Florian weisen mit dem Ausdruck »inter Ipfas« bestimmt auf die Gegend 
zwischen der Ipf und dem Christeinerbach hin.“ 
2) Pritz, Gesch. d. Landes ob der Ens. I. (1846) 183, will, um dem Wortlaut 
des Stiftbriefes gerecht zu werden, annehmen, daß die Bäche ursprünglich sich 
vereinigt und dann gelegentlich einer Überschwemmung ihr Bett verlegt haben. 
3) Strnadt, Die Passio St. Floriani. Archival. Zeitschr. Bd. VIII. (1898) 61 ff. 
weist für die in dem erwähnten Gebiet liegende Ortschaft Nieder fr auenleiten, mit 
der man das frühere Schweinbach identifiziert (Lamprecht, Hist. top. Matrikel, 54), 
mehrere freie Grundbesitzer nach, die ihr Eigen dem Kloster Mondsee übergeben 
haben. Wie eingangs erwähnt, bestreitet Strnadt (nach den Ausführungen Abels, 
ohne eigene Beweisführung) die formelle Echtheit des Stiftbriefes (S. 62). 
4) Nahe der Vereinigung der beiden Bäche liegt das vielleicht nach Fater, 
dem ersten Abt von Kremsmünster benannte „Faderlgut“. Strnadt, aaO. 67. 
5) Vgl. Strnadt, aaO. 67 und die Randnote auf Tafel IV: istud nunc possident 
Floriani et nobiles de Volchenstorf. 
6) Siehe unten S. 57. 
7) Der Kremsmünsterer Kopist erklärt die casatas als sweigas ~ Inhaber von 
Viehhöfen. Vgl. Tafel J. und die deutsche Übersetzung S. 74. 
JT*
	        
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