Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Zugleich mit dem Herzog erscheint Adalger im Jahre 784 als Zeuge1) 
und in der Schenkung, die Tassilo vernaculis meis presentüms („in 
Gegenwart meines Hausgesindes“) vollzieht, werden unter anderen 
auch Adilger und Reginolf genannt.2) Auch in der Passauer Urkunde 
erscheinen Reginolf und Adalger als Gezeugen. Reginolf bezeichnet 
776 den Herzog direkt als „seinen Herrn“.3) 
Die Zeugen sind, wie aus ihrer Einführung erhellt, Handlungs¬ 
zeugen, nicht Beurkundungszeugen. Wie die Ortsangabe so bezieht 
sich auch die Zeugenreihe auf die Stiftung: dies veranlaßt uns, auch 
die Zeitangaben mit ihr in Verbindung zu bringen. Die genannten 
Zeugen werden zum Unterschied von den im Text der Urkunde er¬ 
wähnten Persönlichkeiten als Augen- und Ohrenzeugen bezeichnet, 
weil sie (mit Ausnahme Saluhhos) an der Stiftung selbst nicht aktiv 
beteiligt sind; bezüglich der Bischöfe ist anzunehmen, daß sie es 
waren, die die Weihe des Klosters vorgenommen haben. 
Zahlreiche Urkunden erwähnen das persönliche Handzeichen der 
Zeugen. So sind unter anderen drei von Tassilo ausgestellte Urkunden 
mit seinem eigenen Handzeichen und dem der Zeugen versehen ge¬ 
wesen.4) Der Stiftbrief erwähnt nur die Namen der Zeugen, aber kein 
Handzeichen. „Die Sitte der Handzeichen hielt sich in Freising nicht 
lange über 800 hinaus; schon in der älteren Zeit können sie auch 
fehlen.“5) Sie werden natürlich dann fehlen, wenn Handlung und 
Beurkundung zeitlich nicht zusammenfallen. Der Stiftbrief ist, wie 
erwähnt, erst nach der Stiftung ausgestellt worden, zu einer Zeit, 
da die Zeugen (am Ort der Ausstellung) nicht mehr gegenwärtig 
waren. 
Aus dem Gesagten erhellt, daß die Zeugenreihe über jeden 
Zweifel erhaben ist. Ihre Echtheit ist ein wertvoller Beitrag zum 
Nachweis für die Echtheit der Urkunde überhaupt. Die stattliche 
Zahl aber der Bischöfe, Äbte und Grafen, die der Stiftung beiwohnten, 
zeigt, daß man der Gründung des Klosters eine ungewöhnliche Be¬ 
deutung beilegte. 
0 B. n. 118. 
2) B. n. 35 aus der Zeit um 769. 
3) UO. I. n. 33. 
4) B. n. 3, 34 (Stiftung von Innichen), 35. Ob die Passauer Urkunde von den 
Zeugen signiert gewesen ist, ist fraglich; das den einzelnen Zeugennamen bei- 
gefügte Wort testis kann darauf hindeuten. Vgl. B. n. 10, 26, 41, 50; dagegen 
n. 13, 16, 36. 
5) B. LI. Urkunden ohne Handzeichen: n. 8 aus dem Jahre 755, 9 aus 757; 
11, 13, 16, 19 usw.
	        
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