Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Zeugen genannt, sondern nur bestimmte Persönlichkeiten hervor¬ 
gehoben sind, so ist dies durchaus nichts Ungewöhnliches. Ich kann 
eine Reihe altbayrischer Urkunden namhaft machen, in denen ebenso 
wie im Stiftbrief nur einzelne Zeugen genannt, die übrigen aber 
summarisch angeführt sind.1) 
Die Zeugenreihe selbst ist völlig korrekt und einwandfrei. Die 
genannten Persönlichkeiten können alle als Zeitgenossen der Stiftung 
nachgewiesen werden. Sie sind genau nach ihrem Rang gruppiert: 
an erster Stelle sind die Bischöfe, an zweiter die Äbte, an dritter 
die Grafen, an vierter die herzoglichen Gefolgsleute genannt; die 
Bischöfe und Äbte selbst sind wieder nach ihrem Amtsalter gereiht. 
Eine derartige, bis ins kleinste hinein genaue Anführung der Zeugen 
ist nur dem gleichzeitigen Schreiber möglich und natürlich, einem 
späteren Fälscher würde sie nicht gelingen. Auch eine Entlehnung 
aus irgend einer Vorlage ist nicht möglich, denn diese Zusammen¬ 
stellung findet sich sonst nirgends; auch weist die Urkunde einen 
Namen auf, der nur noch in einer anderen Quelle genannt ist. 
I. Bischöfe. 
1. Virgüius episcopus, seit 745/7 Abt von St. Peter und Leiter 
des Salzburger Bistums, 767 zum Bischof geweiht, gestorben 
784.2) 
2. Sindperht episcopus, 756—791 Abtbischof von St. Emmeram- 
Regensburg.3) 
3. Waltrich episcopus, Bischof von Passau, gestorben 784/5. Sein 
Amtsantritt erfolgte innerhalb der Jahre 770—774.4) 
Bischof Aribo von Freising ist nicht erwähnt. Man bringt dies 
mit der Tatsache in Verbindung, daß er sich wegen seiner fränkischen 
Gesinnung schon früh die Gunst des Herzogs verscherzt hatte.5) Für 
die Echtheit der Urkunde ist es immerhin beachtenswert, daß Aribo 
von 773 an nicht mehr mit Tassilo zusammen erwähnt wird. 
1) Bitterauf erklärt (LI): „Die Augen- und Ohrenzeugen werden oft nur sum¬ 
marisch angeführt, können sogar ganz fehlen bei notitiae und bei cartae.“ B. n. 24: 
ceteri vero sine numero; 25: et alii inulti quos dinumerare non possum; 30: et 
ceteri sine numero qui praesentes adfuerunt; n. 33, 38, 39, 42, 47, 49, 51, 52, 61 usw. 
2) Hauck 417 ff. Lindner, Monasticon Metrop. Salzburg. (1907) 71. Herzberg- 
Fränkel, MGh. Necrol. II. 755. Neues Archiv d. Gesellsch. f. alt. deutsche Gesch. 
Bd. XII. S. 71 u. 102 ff. 
3) Hauck 795, Lindner 407, Herzberg 729. 
4) Hauck 427, Herzberg 741. In der Urkunde B. n. 39 (770 Septemb. 26) ist 
Bischof Wisurich noch als Zeuge genannt, zugleich auch der Priester Waltrich. 
5) H. 186; Abel 60. 
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