Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Stiftes, Paulus Thebaius auf die Bewohner und Theodor M. auf den 
Weihe- bzw. Stiftungstag des Klosters beziehen. Die Erklärung ist 
jedenfalls ansprechend, aber doch zu wenig gesichert, um weitere 
Konsequenzen aus ihr ziehen zu können. Mit den Zeitangaben des 
Stiftbriefes läßt sich der 9. November wohl vereinbaren, er fällt inner¬ 
halb der zwei oben angegebenen Termine. Daß die Gründung des 
Klosters noch im Jahre 777 erfolgt ist, ist sehr wahrscheinlich. Denn 
von den fünf Monaten, auf die sich die Datierung bestimmen läßt, 
gehören volle vier Monate diesem Jahr und nur drei Wochen dem 
Jahre 778 an; auch wird man vielleicht annehmen dürfen, daß die 
Einweihung und Stiftung nicht gerade in der ungünstigsten Jahres¬ 
zeit vorgenommen worden ist.1) 
Wenn wir die Daten mit dem Weihe- bzw. Stiftungstag in Zu¬ 
sammenhang bringen, so haben wir dafür nur äußere Anhaltspunkte. ) 
Denn den Wortlaut der Urkunde dürfen wir nicht berücksichtigen. 
Wollte man z. B. den ersten der oben zitierten Sätze: Ego Tassilo 
anno ducatui mei tricesimo mente tractavi, auf die Beschlußfassung' 
beziehen, so stünde dies im Widerspruch mit dem zweiten Satz, der 
dieselbe Datierung mit der Beurkundung verbindet (tradimus atque 
confirmamus). Von den dem Kloster zugewiesenen Gebieten sind 
mehrere genau vermarkt worden und zwar hat Tassilo selbst zwei 
dieser Grenzbestimmungen vorgenommen: ln loco Ipfa, quod ego ipse 
a die presenti definire decrevi et terminis et sulcis interposui; Peten- 
bach, quod. ego ipse a die presenti definire decrevi et terminis inter¬ 
posui. ln der Schlußformel heißt es: Hec omnia trado atque confirmo 
ad predictum venerabilem locum, ut ab hodierna et deinceps ibi sit 
firmum et stabile. Auch diese Ausdrücke würden, wörtlich ge¬ 
nommen, einander widersprechen. Darum beziehen wir sie alle auf 
den einen Moment der Stiftung und entnehmen dem Text nur soviel, 
daß die Beurkundung nach der Stiftung erfolgt ist. Dies zeigen die 
Nov. 1899). Mit Recht hält der Verfasser die Erklärung Stingeders (Die Stiftskirche 
zu Kremsmünster, 46 f.), die Bilder bedeuten Tiburtius Martyr (dessen Reliquien 
in der Kirche ruhen) und Pantaleon (Lieblingsheiliger Tassilos) für unbegründet. 
Denn man weiß gar nicht, wann jene Reliquien nach Kremsmünster gekommen 
sind, und die Buchstaben P. T. weisen zweifellos auf zwei/Worte, nicht auf eines- 
hin; auch läßt sich durchaus nicht nach weisen, daß Pantaleon ein Lieblingsheiliger 
Tassilos gewesen sei. 
l) Meibom nimmt das Jahr 779 an, was nach Feststellung der Epoche Tassilos 
und mit Rücksicht auf die erste Indiktion ausgeschlossen ist. Wenn Mabillon 
u. a. auf das Jahr 778 verweisen, so folgen sie, wie es scheint, nur der Indiktion, 
die nach dem Septemberwechsel zum größten Teil, na^h dem Jännerwechsel ganz 
in dieses Jahr fällt. 
3) Vgl. unten S. 38.
	        
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