Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

28 
keinem von beiden identisch, denn ersterer ist 776 schon Priester, 
letzterer 790 erst Kleriker bzw. Diakon.1) 
Über den Verfasser des Stiftbriefes Snelhart sind wir verhältnis¬ 
mäßig gut unterrichtet. Wir wissen, daß er Notar des Herzogs war, 
und besitzen noch zwei von ihm verfaßte Urkunden, die uns über 
sein Diktat und seinen Stil willkommenen Aufschluß geben. Die eine 
Urkunde stammt aus dem Jahre 776 und bezeugt eine Schenkung des 
Mannes Atto an das Kloster Scheftlarn.2) Die zweite Urkunde besagt, 
daß Herzog Tassilo dem Hochstift Passau den Besitz der Martins¬ 
kirche Kirchham übergeben hat.3) Der Ausdruck des Scheftlarner 
Privilegs: Sceftlare, ubi preerat Waldericus episcopus, ist irrig. 
Walderich hat als Priester im Jahre 762 das Kloster Scheftlarn ge¬ 
gründet und dasselbe der Freisinger Kirche unterstellt ;4) die Leitung 
des Klosters hat er selbst übernommen und, wie aus mehreren Ur¬ 
kunden erhellt, auch beibehalten, nachdem er Bischof von Passau 
geworden war.5) Darum ist der Ausdruck preerat — vielleicht ein 
Schreibfehler — durch das Präsens preest zu ersetzen. Die Passauer 
Urkunde ist uns in zwei von einander abweichenden Kopien über¬ 
liefert, deren Differenzen hauptsächlich darin bestehen, daß einige 
Worte der einen Überlieferung in der anderen nicht enthalten 
sind.6) 
Alle drei Urkunden — die Passauer, Scheftlarner und Stiftungs- 
Urkunde — sind nach ein und demselben Schema aufgebaut. Ihre 
Bestandteile sind: 
9 Bitterauf identifiziert irrigerweise den Diakon der Jahre 790—808 mit dem 
im Jahre 809 genannten Priester; er beachtet nicht, daß dieser schon 776 und 794 
als Priester bezeichnet erscheint. 
2) Mb. 8. S. 364. Nr. III. 
3) Zibermayr. Das älteste Traditionsbuch des Hochstiftes Passau. Mitteilg. d. 
Inst. f. öst. G. Bd. XXVI. (1905) 404. 
*) Mb. 8. S 363. Nr. I. 
5) AaO. 365, Nr. IV. ff. 776: ubi preest religiosus vir Waltrich episcopus. 778: 
Trado sancto Dyonisio et episcopo Waltricho et omni congregationi sue. 779: Trado 
ad ecclesiam s. Dyonisii in manus Waltrici episcopi. 
6) Es handelt sich hauptsächlich um folgende [in der zweiten Kopie nicht vor¬ 
kommende] Worte. Invokation: In nomine domini [dei salvatoris] nostri Jesu 
Christi. Zeugenreihe: Virgilius episcopus [rogitus a Wisuriho episcopo] . . . Machelm 
[Utih] Kundpald. Scriptumzeile: ego Snelhart indignus [peccator tamen] diaconus. 
Acta sunt autem haec in civitate [publica] nuncupante Reganesburo, regnante 
domino nostro in saecula saeculorum [amen]. Die übrigen Änderungen beziehen 
sich auf die Verbesserung der Vulgarismen. Zibermayr, aaO. 386, ist der Ansicht, 
daß die Doppeleintragungen des Kopialbuches nicht voneinander abhängig sind, 
sondern selbständig auf die Original Vorlage zurückgehen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.