Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Auch die deutschen Orts- und Personennamen weisen zum Teil 
auf das hohe Alter des Stiftbriefes hin.1) In den Worten 
Gaosrich ist die Kontraktion zu langem o noch nicht eingetreten;2) 
in Hleodro und Hrodhart hat sich das anlautende h noch erhalten;3) 
auch die Formen Sulzipach, Chremisund gehören 
zweifellos noch der althochdeutschen Periode an. 
Aus dem Gesagten ergibt sich jedenfalls soviel mit Sicherheit, 
daß die Urkunde tatsächlich in jenen Sprachformen abgefaßt ist, in 
denen sie ihrer Entstehungszeit nach abgefaßt sein muß, wenn sie 
echt sein soll. , 
B. Das Eschatokoll 
In jeder Urkunde lassen sich zwei Hauptbestandteile unter¬ 
scheiden: Text und Formeln, der Rechtsinhalt und die ihn ein¬ 
rahmenden Sätze. Jener bringt die spezielle Rechtshandlung, die 
Stiftung und Dotierung des Klosters zum Ausdruck; diese bilden das 
Schema, das Gerüst zum Aufbau der Urkunde. Man pflegt die Formeln 
der Einleitung als Protokoll, die den Schluß bildenden Sätze als 
Eschatokoll zu bezeichnen. 
Mit dem Inhalt des Stiftbriefes werden wir uns wie erwähnt 
erst dann beschäftigen, wenn wir die Urkunde als solche besprochen 
haben. Die Formeln untersuchen wir nicht in der Reihenfolge des 
Stiftbriefes, sondern gruppieren sie nach ihrem urkundlichen Wert. 
1. Verfasser und Schreiber 
Der Verfasser der Urkunde ist der Diakon Snelhart, der Schreiber 
der Diakon Willaperht (— Wilpert). Scripsi autem ego Willaperht in- 
dignus tarnen diaconus haue cartam traditionis iussus a summo 
principe Tassilone ex ore Snelharti diaconi. Über die Bedeutung der 
Formel kann kein Zweifel bestehen. Sie besagt, daß der Diakon Willa¬ 
perht im Auftrag des Herzogs Tassilo die Urkunde nach dem Diktat 
des Diakons Snelhart geschrieben hat; der Ausdruck ex ore Snelharti 
1) Über diese Fragen gab mir mein geehrter Herr Professor P. Heinrich 
Schachner freundlichst Aufschluß, dem ich auch die Anführung der Belegstellen 
verdanke. 
2) „Die Freisinger Urkunden zeigen o schon seit 747, daneben selten au, ao 
und oa; andere bayr. Urkunden haben zahlreiche ao; die bayr. Denkmäler haben 
ao als herrschende Form bis Anfang des 9. Jahrh.“ Braune, Althochdeutsche Gram¬ 
matik § 45 u. Anmerkung 1, 2. 
3) Die anlautenden Verbindungen hl, hr verlieren ihr h durchgängig erst 
vom 9. Jahrh. ab, während die ältesten ahd. Quellen das h meist noch setzen. 
Braune § 153 u. Anmerkung 1.
	        
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