Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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schrieben und ausschließlich Papst- und Königsurkunden. Die 
jüngste Urkunde, n. 248 Mb. 28. II. S. 425, trägt das Datum des 
5. April 1331.0 
Die Seiten 150 186^ weisen zahlreiche von verschiedenen jün¬ 
geren Händen geschriebene Nachträge auf. Von n. 268 an erfolg! 
auch die Numerierung von einer anderen Hand und setzt dann 
schließlich ganz aus. Die Blätter 187- 201 sind unbeschrieben; auf 
fol. 20lV befindet sich ein Brief aus dem Jahre 1432 (Mb. 28. II. S. 453). 
Mit fol. 202 . beginnt das Register. Dasselbe ist von n. 1 -266 
von einer Hand geschrieben und zwar, wie ich meine, von derselben^ 
die die Partie n. 242 - 266 eingetragen hat. Daß es nach 1331 an¬ 
gelegt wurde, ergibt sich aus (der oben angeführten Urkunde) n. 248. 
Die folgenden Registernummern 267 276 sind von einer anderen 
(aber alle von der gleichen) Hand geschrieben und verzeichnen Ur¬ 
kunden aus den Jahren 1367/1368. Daher wird man die Anlage der 
ersten Partie um die Mitte des 14. Jahrhunderts ansetzen können. # 
Die zwei letzten Registernummern 277 278 stammen wieder von 
einer anderen Hand und betreffen je eine Urkunde aus den Jahren 
1323 und 1383 (Mb. 28. II. S. 429 und 440). 
Als n. 225 ist auf fol. 128c 129‘ die Stiftungsurkunde unseres 
Klosters eingetragen (Taf. I III). 
Weder inhaltlich noch handschriftlich steht sie mit den voraus¬ 
gehenden oder nachfolgenden Urkunden in irgend einem Zusammen¬ 
hang. N. 222-) besagt, daß Bischof Otto im Jahre 1256 dem Kloster 
Waldhausen die Kirche Mitterkirchen inkorporierte. N. 2233) enthält 
einen Ausgleich zwischen Bischof Rüdiger und Alram von Hals aus 
dem Jahre 1244. N. 224*) enthält einen Vertrag der Herren von 
Schaumberg mit dem Hochstift, datiert vom 23. Sept. 1256. Auf 
den Stiftbrief folgt als n. 2265) der Bericht über die Versammlung 
der bayrischen Großen in der Ostmark unter Herzog Heinrich II. 
(983 991). Die folgenden zwei Urkunden n. 227 -228') enthalten je 
') Der erste Buchstabe ist bei dieser Urkunde mit schwarzer Tinte ge¬ 
schrieben, bei allen anderen (Nr. 242—256) mit roter. Eine spätere Eintragung- 
von Nr. 248 ist deshalb ausgeschlossen, weil sämtliche Urkunden mit dem regel¬ 
mäßigen Zwischenraum von einer Zeit aufeinander folgen, ohne daß dieser die 
Schreibweise irgendwie beeinflußt hätte. 
2) Mb. 28. II. S. 379. 
3) AaO. S. 352. 
') AaO. S. 380 (Taf. I.) 
5) AaO. S. 208 (Taf. III.) 
6) AaO. S. 267 und 277.
	        
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