Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

I. Die Literatur 
¡\er Stiftbrief unseres Klosters findet in der Geschichtsliteratur 
vielseitige Verwendung. Dies bewirken sein ehrwürdiges 
Alter und sein reicher Inhalt zugleich. Das eine Moment 
hat namentlich Edlbacher betont, indem er erklärte: „Die Stiftungs¬ 
urkunde ist eine der wenigen Quellen, die uns näheren Aufschluß 
über die innere Geschichte des Landes ob der Enns im achten Jahr¬ 
hundert gibt, und ihr Wert daher ein sehr ein bedeutender.“1) Das 
andere Moment hebt Fastlinger hervor, der dem Stiftbrief die Worte 
widmet: „Der kulturgeschichtliche Wert der Kremsmünsterer Stif¬ 
tungsurkunde vom Jahre 777 liegt vor allem darin, daß sie uns mit 
der ganzen damals üblichen Mitgift eines agilulfingischen Klosters 
bekannt macht . . . Was wir aus den wirtschaftlichen Anfängen an¬ 
derer bayrischer Klöster nur bruchstückweise erfahren, das alles 
finden wir in der Stiftungsurkunde von Kremsmünster zusammen¬ 
gefaßt. Sie bildet das wertvollste Dokument für die Geschichte 
unserer ältesten Klosterinventare.“2) 
Die Echtheit des Stiftbriefes wird von den meisten Historikern 
als selbstverständlich vorausgesetzt; sie benützen ihn, ohne seine 
Verläßlichkeit irgendwie in Zweifel zu ziehen. Doch sind auch 
Stimmen laut geworden, die seine Beweiskraft bestreiten. Der erste, 
der die Urkunde für unecht erklärte, war der gelehrte bayrische 
Rechtshistoriker Merkel.3) Ihm schlossen sich Abel-Simson an: „Merkel 
erklärt die Urkunde für unecht, und von der Form, worin sie uns 
vorliegt, ist dies ohne Zweifel richtig. . ..Trotzdem ist an dem Inhalt 
festzuhalten, der — wie sogar auch ein Theil der Form — durch 
die als zuverlässig anerkannte Bestätigungsurkunde Karls vom 
8. Januar 791 gesichert wird.“4) Auch Strnadt, der beste Kenner 
D Edlbacher, Die Entwicklung des Besitzstandes von Passau. 29. Bericht 
d. Mus. Franc.-Car. (1870) 23. 
-) Fastlinger, Die wirtschaftliche Bedeutung der bayrischen Klöster in der 
Zeit der Agilulfinger (1903) 128. 
3) Merkel, Der iudex im bayrischen Volksrechte. Zeitschrift für Rechts¬ 
geschichte. Bd. I. (1861) 144. 
4) Abel, Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl d. Gr. Bd. 1. Zweite 
Aufl. bearbeitet von B. Simson (1888) 283.
	        
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