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unfallversichert sind. Vom Entwurf der 24. Novelle zum Arbeits
losen-Versicherungs-Gesetz wurden sie mit besonderer Härte behandelt.
Schon jetzt müssen Arbeiter, die von der Land- und Forstwirtschaft
zur Industrie übergehen, statt 20 Arbeitswochen 40 nachweisen, um
die Arbeitslosenunterstützung zu erholten. Nach der Regierungsvor
lage hätten sie aber 80 Wochen innerhalb der letzten zwei Jahre in
einem versicherungspflichtigen Avbeitsverhältnis gestanden sein
müssen. Aber auch jene, die schon einmal die Unterstützung bezogen,
hätten 40 statt 26 Arbeitswochen im letzten Jahre nachzuweisen
gehabt, waren also viel schlechter gestellt als die übrigen Arbeiter.
Die N o t st a n d s a u s h i l f e wurde in der Regierungsvor
lage auf drei Viertel der Arbeitslosenunterstützung herabgesetzt,
Arbeitslose unter 40 Jahren, die nicht Familienerhalter sind, sollten
nur ein halbes, Familienerhalter höchstens ein Jahr die Notstands
aushilfe beziehen. Die Vierzig- bis Siebenundsünfzigjährigen sollten
die Notstandsaushilfe ein Jahr lang erhalten, wenn sie für keine
Familie zu sorgen Haben, sonst durch zwei Jahre. Den über 57 Jahre
alten Erwerbslosen kann die Unterstützung zwar auch länger zuteil
werden, sie sollten aber ein Drittel der Arbeitslosenunterstützung ein
büßen.
Für Ne meisten Arbeitslosen sollte also nach einem bis zwei
oder höchstens zweieinhalb Jahren jede Unterstützung aufhören, dann
hätten sie mit ihren Familien betteln gehen können oder verhungern!
Nicht genug daran, es sollte die Notstandsaushilfe nur jenen
zukommen, die eine Lehrzeit nachweisen und ein Jahr in ihrem Be
rufe arbeiteten oder die mindestens zwei Jahre ununterbrochen be
schäftigt waren. Darnach könnte zum Beispiel ein Bauarbeiter die
Notstandsauschilfe nur erhalten, wenn er in sechs aufeinanderfolgen
den Jahren während der ganzen Saison Beschäftiigung fand, was
äußerst selten der Fall ist. Da überdies nur jene alten Arbeitslosen
die Altersfüvsovgerenten erhalten können, die nach diesen Bestim
mungen die Notstandsaushilfe beanspruchen dürfen, wären tausende
von Greisen auch von dem Bettel der Altersfürsorgerente aus
geschlossen worden.
Insgesamt würden nicht weniger als
70.000 Arbeitslose
die Arbeitslosenunterstützung ganz verlieren, wenn dieser Entwurf
Gesetz würde. Der Kampf wird erst in einigen Monaten entbrennen,
denn die Regierung hat ihren Plan, die Arbeitslosenversicherung zu
verschlechtern, keineswegs aufgegeben, sie ließ deshalb, gegen den bis
herigen Brauch-, durch 'bie 24. und 25. Novelle zum Arbeitslosen-
Versicherungs-Gesetz die Maßnahmen der Arbeitslosensürsorge zuerst
nur bis 25. Jänner, dann nur bis 31. Mai 1931 in Wirksamkeit,
so daß die Entscheidung nur vertagt erscheint.