Volltext: Richtlinien für die Agitation anläßlich der Landtagswahl im Jahre 1931

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Vorjahre hat ihre Fahl die Ziffer von 300.000 überschritten, während 
der letzten Monate ist sie auf nicht weniger als 
420.000 
gestiegen. 
Die nachstehende Tabelle zeigt >die Entwicklung der Arbeitslosig 
keit in Oesterreich (im Jahresdurchschnitt): 
1919 
. 147.000 
1920 
. 32.000 
1921 
. 12.000 
1922 
. 49.000 
1923 
. 110.000 
1924 
. 95.000 
1925 
. 150.000 
1926 
. 177.000 
1927 
. 172.000 
1928 
. 156.000 
1929 
. 166.000 
Jahr für Jahr Müßten die Sozialdemokraten im Parlament mit 
den schärfsten Mitteln gegen die Verschlechterung der Arbeitslofen- 
fürforge kämpfen. Der schwerste Anschlag gegen die Erwerbslosen 
wurde im Frühjahr 1930 verübt, als bas Ministerium für soziale 
Verwaltung den Entwurf der 24. Novelle zum Arbeitslosen-Verstche- 
rungs-Gesetz im Nationalrate einbrachte. Nach derselben sollte die 
Anwartschaft auf die Arbeitslosenunterstützung erst nach einem 
Arbeits- oder Dienstverhältnis von 26 Wochen erworben werden (bis 
her beträgt die Frist 20 Wochen). Bei erstmaligem Bezug 'ber Unter 
stützung sollte der Arbeitslose sogar 52 Wochen während der letzten 
zwei Jahre beschäftigt sein, was in 'ber gegenwärtigen Zeit die Aus 
schließung Tausender von der Erlangung der Unterstützung bedeutet 
hätte, die sie nicht schon früher einmal bezogen. 
f Die Normalunte rstützung durch 30 Wochen sollte auf 26 Wochen 
verkürzt werden, Arbeitslose unter 21 Jahren sollten sie nicht mehr 
durch 30 Wochen, sondern nur mehr durch 13 Wochen beziehen, die 
Unterstützung, die jetzt schon die Sechzehnjährigen erhalten, erst vom 
vollendeten 18. Lebensjahre an gewährt werden. (In Wien allein 
wären durch Wese gehässige Bestimmung nicht weniger als 3268 
Jugendliche um die Unterstützung gekommen.) Die Bau- utti> sonsti 
gen Saisonarbeiter soll der Verdienst von Familien-Angehörigen von 
der Unterstützung ausschließen, und für jeden Monat, den ein Bau 
arbeiter beschäftigt war, soll er mit dem Entzug der Unterstützung 
für eine Woche bestraft werden. Eine unerhörte Grausamkeit! 
Die Land- und Forstarbeiter sollten nach wie vor von der Ar 
beitslosenversicherung ausgeschlossen sein, obgleich sie kranken- und
	        
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