Volltext: Heldensage und Namengebung

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200 Heldensage und Namengebung. Yon K. Schiffmann. 
Auch der Umstand, daß die Holden der geistlichen 'Gro߬ 
grundbesitzer5 in Niederösterreich bis um die Mitte des 14. Jahr¬ 
hunderts fast nur germanische Namen tragen, wie dies aus den 
Urbarien zur Genüge erhellt, spricht gegen den erwähnten Vorwurf, 
da doch diese in erster Linie berufen waren und sicherlich nicht 
gezögert hätten, den Bestimmungen der Kirche bezüglich der 
deutschen Taufnamen nachzukommen, wenn anders dieselbe solche 
erlassen hätte.' 
Soweit Frieß. Von einem Kampfe der Kirche gegen die ger¬ 
manischen Namen im allgemeinen kann keine ßede sein. Aber 
auch was die Namen der heidnischen Helden der Volkssage anlangt, 
muß man das Zurückweichen derselben im 14. Jahrhundert und 
ihr endliches Verschwinden aus anderen Gründen erklären, was 
Frieß in dankenswerter Weise ausführt. 
Wenn wir die Ergebnisse nun noch zusammenfassen, so ist 
zu sagen, daß das Vorkommen der Namen aus der Heldensage ein 
viel häufigeres ist, als gemeinhin angenommen wird; daß die 
nach örtlichen und zeitlichen Quellen auftretende Verschiedenheit 
der Ziffern nicht das Ergebnis eines mehr oder weniger erfolg¬ 
reichen Kampfes der Geistlichkeit oder, soweit der Name Dietrich, 
bezw. mit dem 'gemeinen3 diet- zusammengesetzte Namen in Frage 
kommen, eine Folge der ablehnenden Haltung des Adels ist. 
Eine Darstellung des Fortlebens der Heldensage im Volke 
muß heute noch sehr vorsichtig mit dem Materiale umgehen, so 
lange nicht die Quellen im weitesten Umfange ausgeschöpft sind, 
und zwar in einer Statistik, die der Verbreitung der Namen nach 
Ständen aufs genaueste nachgeht und den verschiedenen lokalen 
Faktoren und Zeitverhältnissen Rechnung trägt. Jedenfalls muß 
aber mit größerer Verläßlichkeit, als es mitunter geschieht1}, der 
urkundliche Tatbestand aufgenommen werden. 
l) Ich verweise beispielsweise auf die Notiz der Deutschöster¬ 
reichischen Literaturgeschichte, S. 53, daß Oberösterreich auch eine, 
nach den Hessen benannte Örtlichkeit habe, indem '1135 ein Tvringenrot 
mit dem md. o (= Rode)' vorkomme. In Wirklichkeit ist in dem als Zeuge 
angerufenen, aber falsch zitierten Urkundenbuche des Landes ob derEnns 
nicht 1135, sondern c. 1155 ein Duringisrot im Cod. trad. Formbac., aber 
nicht ein Turingenrot mit dem charakteristischen o bezeugt. 
U rfahr-L inz. 
Dr. Konrad Schiffmann.
	        
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