Rotes Rreuz 105
Ein merkwürdiger Zufall will es, daß in dieſem Jahr
des großen Krieges das Rote Kreuz auf ein fünfzigjähriges
Wirken zurückblicken kann. Am 22. Auguſt 1864 ward der
große völkerrechtliche Vertrag geſchloſſen, der, wie von Strantz
bemerkt, die Schrecken des Krieges mildern und die Leiden des-
ſelben insofern auf ein geringeres Maß beschränken sollte,
als man übereinkam, in den Soldaten auf dem Schlachtfeld
nicht allein den Kämpfer auf blutiger Walſtatt, sondern auch
den hilfloſen Menſchen zu erblicken: Als Symbol dieses s u-
manitätswerkes, das dazu beſtimmt iſt, das Los der Verwoun-
deten und Kranken im Kriegt zu erleichtern und den Streitern,
die im Dienst für das Vaterland Schaden an Leben und Ge-
sundheit erfahren haben, schnell und umfassend ärztliche Zilfe
und Pflege auf dem Schlachtfeld zu verschaffen, wurde das
Rote Kreuz in weißem Feld gewählt. Unter den Eindrücken
der Schlacht von Solferino hatte der Genfer Zenri Dunant
ein Buch verfaßt: „Un souvenir de Solkerino“, das die Auf-
merksamkeit der ganzen gebildeten Welt erregt hatte. Fünf
Jahre danach war es ihm nach vielen Mühen und Vorarbeiten
gelungen, dank der Vermittlung des Schweizer Bundesrats,
einen von amtlichen Bevollmächtigten beſuchten diplomatiſchen
Kongtreß zuſammenzubringen, der über die Fragen der Un-
verletzlichkeit des Sanitätsperſonals und der Schonung und
Hilfe für kampfunfähig gerwoordene Kombattanten verhan-
deln sollte, und dem als Grundlage dafür ein in Genf in-
zwischen ausgtearbeiteter Übereinkommensentwurf diente, den
die Abgesandten von 16 europäischen Staaten, 26 an der Zahl,
diskutierten und nach eingehender Erörterungt ratifizierten.
So gtroß aber auch der Unterschied und Fortschritt gegten die
früheren Kriegsbräuche durch den internationalen Vertragt
von 1864 war, so blieben doch noch immer bedeutende Mängel
und Lücken in dieſem, wie die bald darauf folgenden Kriege
von 1866 und 1870/71 zeigten, beſtehen. Erſt vierzehn Jahre
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