Inhalt.
A. Dienstrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürger¬
lichen Gesetzbuches.............5
B. Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Verwaltung
der Landes-Kuranstalten in Bad Ischl und dem Ver¬
bände der o.-ö. Landesangestellten (christl. Gewerkschaft) 15
C. Versorgungsvorschrift betreffend die Altersversicherung
des Landes-Kuranstaltenpersonales mit mindestens acht¬
monatlicher Verwendung im Jahre.......23
D. Arbeitsordnung für das Dienstpersonal der Landes-
Äuranstalten Bad Ischl...........29