Volltext: Dienstrechtliche Bestimmungen betreffend das Kuranstalten-Personal Bad Ischl

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oder dessen Angehörige zu unsittlichen oder 
gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten 
suchen; 
d) wenn der Gewerbeinhaber ihm die be¬ 
dungenen Bezüge ungebührlich vorenthält 
oder andere wesentliche Vertragsbestim¬ 
mungen verletzt; 
e) wenn der Gewerbeinhaber außerstande ist 
oder sich weigert, dem Hilfsarbeiter (Be¬ 
diensteten) Verdienst zu geben."
	        
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