Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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destens halbjährige Ablieferung derselben an die Zen¬ 
tralkasse verantwortlich ist. 
0. Austritt der Mitglieder. 
§ 12. Der Austritt aller Vereinsmitglieder erfolgt 
über schriftliche oder mündliche Anmeldung beim be¬ 
treffenden Zweigvereinsausschusse gegen Rückstellung 
der Yereinskarte. 
§ 13. Ein Mitglied, welches am Schlüsse eines 
Vereinsjahres auf erfolgte Erinnerung seines Zweig¬ 
vereinsausschusses seiner Verpflichtung zur Zahlung 
des Jahresbeitrages nicht nachgekommen ist, wird als 
ausgetreten betrachtet. 
Den mit den einzelnen Teilzahlungen im Rück¬ 
stände befindlichen ordentlichen Mitgliedern wird die 
Zusendung der Zeitschriften eingestellt. Um dies zu 
können, haben die Zweigvereinsausschüsse die Namen 
der ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommenden Mit¬ 
glieder dem Zentralausschusse bekanntzugeben. 
§ 14. Ein Mitglied, welches in offenkundiger Weise 
gegen die Bestrebungen des Vereines auf tritt, kann über 
Antrag seines Zweigvereines oder des Zentralausschus¬ 
ses von der Vollversammlung des Oberösterreichischen 
Landes-Lehrervereines aus der Reihe seiner Mitglieder 
ausgeschlossen werden. 
III. Das Vereinsblatt. 
§ 15. Der Verein vertritt seine Bestrebungen gegen¬ 
über der Öffentlichkeit durch ein Vereinsblatt: „Zeit¬ 
schrift des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines£i, 
mittels welchem er die im § 2 erwähnten Zwecke des 
Vereines fördert und alle wichtigen Beschlüsse der 
Voll- und Zweigvereinsversammlungen sowie auch der 
Sitzungen des Zentralausschusses der Öffentlichkeit 
übergibt. 
IV. Verwaltung des gesamten Oberösterreichischen 
Landes-Lehrervereines. 
§ 16. Die Verwaltung des Oberösterreichischen 
Landes-Lehrervereines geschieht teils durch die Voll-
	        
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