Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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g) Will der Vorsitzende selbst in einer Sache zu län¬ 
gerer Ausführung das Wort nehmen, so hat er den 
Vorsitz an einen Stellvertreter abzugeben und erst 
wieder zu übernehmen, wenn der in der Verhand¬ 
lung stehende Gegenstand erledigt ist. 
Bei allen Beschlüssen und Wahlen, für welche keine 
besonderen Bestimmungen gelten, ist zur Annahme die 
einfache Stimmenmehrheit der Abstimmenden not¬ 
wendig. 
Anträge, bei welchen sich Stimmengleichheit zeigt, 
werden als abgelehnt betrachtet. 
a) Die Abstimmung bildet in der Hegel durch Er¬ 
heben der Hand statt. 
b) Eine namentliche Abstimmung hat über Antrag 
von mindestens fünf Mitgliedern zu erfolgen. 
c) Die Versammlung kann auch eine Abstimmung 
durch Stimmzettel beschließen. Diese Art der Ab¬ 
stimmung hat bei Wahlen stets zu erfolgen. 
d) Die. Abstimmung über die einzelnen Anträge ist 
derart zu reihen, daß die wahre Meinung der Mehr¬ 
heit zum Ausdrucke kommt. 
In zweifelhaften Fällen wird durch die Ver¬ 
sammlung die Iieihenfolge, Fassung und Trennung 
der Anträge beschlossen. 
Umstellung der Tagesordnung. 
§ s. 
Eine Umstellung der Tagesordnung vorzunehmen 
berechtigt. 
Beschlußfassung. 
§ 6. 
Abstimmung. 
§ 7. 
'erl\ Oberösterr. Landes-Lehrerverein, Linz. 
1 ^ 1 - 
04/ ¡¿*£».-0. Buchdr.-u. Verlagsgesellschaft, Linz
	        
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