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g) Will der Vorsitzende selbst in einer Sache zu län¬
gerer Ausführung das Wort nehmen, so hat er den
Vorsitz an einen Stellvertreter abzugeben und erst
wieder zu übernehmen, wenn der in der Verhand¬
lung stehende Gegenstand erledigt ist.
Bei allen Beschlüssen und Wahlen, für welche keine
besonderen Bestimmungen gelten, ist zur Annahme die
einfache Stimmenmehrheit der Abstimmenden not¬
wendig.
Anträge, bei welchen sich Stimmengleichheit zeigt,
werden als abgelehnt betrachtet.
a) Die Abstimmung bildet in der Hegel durch Er¬
heben der Hand statt.
b) Eine namentliche Abstimmung hat über Antrag
von mindestens fünf Mitgliedern zu erfolgen.
c) Die Versammlung kann auch eine Abstimmung
durch Stimmzettel beschließen. Diese Art der Ab¬
stimmung hat bei Wahlen stets zu erfolgen.
d) Die. Abstimmung über die einzelnen Anträge ist
derart zu reihen, daß die wahre Meinung der Mehr¬
heit zum Ausdrucke kommt.
In zweifelhaften Fällen wird durch die Ver¬
sammlung die Iieihenfolge, Fassung und Trennung
der Anträge beschlossen.
Umstellung der Tagesordnung.
§ s.
Eine Umstellung der Tagesordnung vorzunehmen
berechtigt.
Beschlußfassung.
§ 6.
Abstimmung.
§ 7.
'erl\ Oberösterr. Landes-Lehrerverein, Linz.
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04/ ¡¿*£».-0. Buchdr.-u. Verlagsgesellschaft, Linz