y Anhang.
Geschäftsordnung
^ für die
Zweigvereine des Dberösterreidiisdien Londes-Lehrervereines
Der Vorsitzende.
§ l.
a) Der Vorstand oder dessen Stellvertreter leitet und
schließt sämtliche Verhandlungen. Er hat sich hie¬
bei streng an die Satzungen, sowie an die durch
die Geschäftsordnung festgesetzten Bestimmungen
zu halten und in solchen Fällen, welche in der Ge¬
schäftsordnung oder den Satzungen nicht vorge¬
sehen sind, nach parlamentarischem Gebrauche
vorzugehen.
Erhebt in diesem letzteren Falle ein Mitglied der
Versammlung gegen die Art der Geschäftsführung
Einsprache, so entscheidet die Versammlung.
b) Der Vorsitzende erteilt oder entzieht das Wort,
stellt die Fragen zur Abstimmung und spricht
deren Ergebnis aus.
* c) Zu Beginn jeder Versammlung ist die Verhand¬
lungsschrift der vorhergegangenen Versammlung
zur Verlesung und Überprüfung zu bringen.
d) Der Vorsitzende hat sich jeder Abstimmung zu
enthalten.
Der Schriftführer.
§ 2.
Dieser verfaßt die Verhandlungsschrift, welche die
Gegenstände der Verhandlung, die Anträge und die ge¬