Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

y Anhang. 
Geschäftsordnung 
^ für die 
Zweigvereine des Dberösterreidiisdien Londes-Lehrervereines 
Der Vorsitzende. 
§ l. 
a) Der Vorstand oder dessen Stellvertreter leitet und 
schließt sämtliche Verhandlungen. Er hat sich hie¬ 
bei streng an die Satzungen, sowie an die durch 
die Geschäftsordnung festgesetzten Bestimmungen 
zu halten und in solchen Fällen, welche in der Ge¬ 
schäftsordnung oder den Satzungen nicht vorge¬ 
sehen sind, nach parlamentarischem Gebrauche 
vorzugehen. 
Erhebt in diesem letzteren Falle ein Mitglied der 
Versammlung gegen die Art der Geschäftsführung 
Einsprache, so entscheidet die Versammlung. 
b) Der Vorsitzende erteilt oder entzieht das Wort, 
stellt die Fragen zur Abstimmung und spricht 
deren Ergebnis aus. 
* c) Zu Beginn jeder Versammlung ist die Verhand¬ 
lungsschrift der vorhergegangenen Versammlung 
zur Verlesung und Überprüfung zu bringen. 
d) Der Vorsitzende hat sich jeder Abstimmung zu 
enthalten. 
Der Schriftführer. 
§ 2. 
Dieser verfaßt die Verhandlungsschrift, welche die 
Gegenstände der Verhandlung, die Anträge und die ge¬
	        
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