Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

79 
Wirkungskreis der Gemeinde gehört, daß daher in 
dieser Beziehung im autonomen Jnstanzenzug zu 
entscheiden ist. Diesem Rechtszug unterliegt auch ein 
Rückforderungsanspruch in Ansehung von Gemeinde 
zuschlägen. E. v. 10. Februar 1910, Z. 1466; 
Nr. 7223 A (Galizien). 
10. Die Differenzierung der Zuschläge nach 
Steuergattungen und die Angemessenheit einer 
solchen liegt im freien Ermessen der Gemeindever- «"""»gen. 
tretung, bzw. der übergeordneten Stelle und bedarf 
der Partei gegenüber keiner Begründung. Sie unter 
liegt nur im Erinnerungsverfahren der Anfechtung 
im autonomen Jnstanzenzuge und ist der Ent 
scheidung des Verwaltungsgerichtshofes entzogen. 
E. v. 9. Juni 1910, Z. 5907; Nr. 7503 A (Böhmen) 
und vom 9. Dezember 1903, Z. 12.667; Nr. 2188 
(Tirol). 
11. Wenn ein Umlagenbeschluß einer Gemeinde 
wegen seiner ein gewisses Maß übersteigenden Höhe ^g s s ; 
der Genehmigung eines höheren Verbandes (Landes 
regierung) bedarf, so kann ein auf Grund des noch 
nicht genehmigten Umlagenbeschlusses erlassener 
Zahlungsauftrag wegen des Mangels der höheren 
Genehmigung im gesetzlichen Jnstanzenzuge ange 
fochten werden. Dieses Verfahren ist ganz unab 
hängig von jenem, welches über den Umlagenbeschluß 
als solchen nach der Gemeindeordnung abzuführen 
ist. E. v. 25. September 1912, Z. 10.583; Nr. 9100 A 
(Böhmen). 
12. Die lltägige Frist zur Einbringung von 88WLL 
Erinnerungen gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche 
Gemeinde-- 
rats- 
beschlüsse.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.