Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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16. Behandlung der Umlage bei Einzahlung 
durch die Postsparkasse: 
Eine scheinbare Schwierigkeit ergibt sich, wenn 
Umlagen durch die Postsparkasse eingezahlt werden und 
die Postsparkassegebarung gesondert verrechnet wird. 
In diesem Falle müssen solche Eingänge im Kassabuch 
sofort verrechnet werden, müssen aber auch wegen 
Kontrolle mit der Aufteilungsliste in die Zahlungs 
liste aufgenommen werden. In diesem Falle kann 
man für die Postsparkasseeingänge eine eigene 
Zahlungsliste führen, oder — wenn die Zahlungen 
durch die Postsparkasse verhältnismäßig wenige sind 
— man führt nur eine Zahlungsliste, macht aber in 
derselben die durch die Postsparkasse erfolgten Zah 
lungen als solche erkenntlich und zieht vor jeder Ein 
tragung ins Kassabuch deren jeweilige Summe als 
bereits verrechnet von der betreffenden Teilsumme 
der Zahlungsliste ab. 
Weniger zu empfehlen, jedoch ziffernmäßig 
richtig ist es auch, diese Posten zunächst durchlaufend 
zu behandeln und erst mit den Teilsummen der Zah 
lungsliste definitiv als Umlagen zu verrechnen. 
Post- 
sparkasse, 
Ein 
zahlungen.
	        
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