Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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Allgemeine 
Landes- 
iweckabgabe, 
Verrechnung. 
Zahlungs 
liste, 
Bezeichnung. 
Rückstände, 
Übertragung. 
Rückstände, 
Erstchtlich- 
machung 
Vergleich zwischen Kataster und Zahlungsliste auf 
zusuchen. 
12. Aehnlich wie bei der Umlageneinhebung ist 
in der Verrechnung der Einhebung der Gemeinde 
beiträge für allgemeine Landeszwecke vorzugehen. 
Auch hier ist eine zweite Kolonne in der Aufteilungs 
liste für die erfolgten Einzahlungen vorgesehen und 
eine Zahlungsliste zu verwenden. Aus dieser ist von 
Fall zu Fall die Summe ins Kassabuch zu übertragen 
und die schließliche Uebereinstimmung zwischen Auf 
teilungsliste und Zahlungsliste festzustellen. 
13. Die verwendete Zahlungsliste hat die 
Jahresbezeichnung des Katasters zu tragen, gleich 
viel ob Rückstände von Vorjahren in demselben ent 
halten sind oder nicht, und zwar auch dann, wenn 
sich die Zahlungen lange ins nächste Jahr hinüber 
ziehen. 
14. Die Rückstände sind erst nach Einlangen des 
nächsten Katasters und Ermittlung der neuen Umlage 
zu übertragen. 
15. Sowohl in der Zahlungsliste als auch im 
Kassabuch (Kontobuch) sind die Rückstände von den 
laufenden Umlagen gesondert ersichtlich zu machen 
und mit der betreffenden Jahreszahl zu versehen. 
Zweck dieses Vorganges: 
a) Uebereinstimmung zwischen Kataster und Kassa 
buch, 
b) Vermeidung des umständlichen Vorganges, zwei 
oder mehr Kataster verschiedener Jahre und eben- 
soviele Zahlungslisten nebeneinander zu führen.
	        
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