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Allgemeine
Landes-
iweckabgabe,
Verrechnung.
Zahlungs
liste,
Bezeichnung.
Rückstände,
Übertragung.
Rückstände,
Erstchtlich-
machung
Vergleich zwischen Kataster und Zahlungsliste auf
zusuchen.
12. Aehnlich wie bei der Umlageneinhebung ist
in der Verrechnung der Einhebung der Gemeinde
beiträge für allgemeine Landeszwecke vorzugehen.
Auch hier ist eine zweite Kolonne in der Aufteilungs
liste für die erfolgten Einzahlungen vorgesehen und
eine Zahlungsliste zu verwenden. Aus dieser ist von
Fall zu Fall die Summe ins Kassabuch zu übertragen
und die schließliche Uebereinstimmung zwischen Auf
teilungsliste und Zahlungsliste festzustellen.
13. Die verwendete Zahlungsliste hat die
Jahresbezeichnung des Katasters zu tragen, gleich
viel ob Rückstände von Vorjahren in demselben ent
halten sind oder nicht, und zwar auch dann, wenn
sich die Zahlungen lange ins nächste Jahr hinüber
ziehen.
14. Die Rückstände sind erst nach Einlangen des
nächsten Katasters und Ermittlung der neuen Umlage
zu übertragen.
15. Sowohl in der Zahlungsliste als auch im
Kassabuch (Kontobuch) sind die Rückstände von den
laufenden Umlagen gesondert ersichtlich zu machen
und mit der betreffenden Jahreszahl zu versehen.
Zweck dieses Vorganges:
a) Uebereinstimmung zwischen Kataster und Kassa
buch,
b) Vermeidung des umständlichen Vorganges, zwei
oder mehr Kataster verschiedener Jahre und eben-
soviele Zahlungslisten nebeneinander zu führen.