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Vermögens
aufstellung.
Auf
bewahrung.
Gemeinde
betriebe,
Jahres
rechnung.
Gläubiger und eine Zusammenstellung der Forde
rungen oder Schulden der Gemeinde an die einzelnen
Personen, nach Rubriken geordnet, enthalten.
9. Als weitere Beilage zur Jahresrechnung ist
eine Vermögensaufstellung mit dem Stande vom
31. Dezember jedes Verwaltungsjahres beizu
schließen. (§ 10, Seite 63, der Anleitung zur Ge
schäftsführung für die Gemeinden Oberösterreichs).
10. Die Rechnungsabschlüsse sind nach ihrer
Erledigung mit allen dazugehörigen Belegen im
Archive aufzubewahren.
11. Für Unternehmungen und Betriebe mit
kaufmännischer Buchführung treten an die Stelle der
Jahresrechnung die Inventur und Bilanz, die Ge
winn- und Verlustrechnung und die abgeschlossenen
Geschäftsbücher.