Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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Vermögens 
aufstellung. 
Auf 
bewahrung. 
Gemeinde 
betriebe, 
Jahres 
rechnung. 
Gläubiger und eine Zusammenstellung der Forde 
rungen oder Schulden der Gemeinde an die einzelnen 
Personen, nach Rubriken geordnet, enthalten. 
9. Als weitere Beilage zur Jahresrechnung ist 
eine Vermögensaufstellung mit dem Stande vom 
31. Dezember jedes Verwaltungsjahres beizu 
schließen. (§ 10, Seite 63, der Anleitung zur Ge 
schäftsführung für die Gemeinden Oberösterreichs). 
10. Die Rechnungsabschlüsse sind nach ihrer 
Erledigung mit allen dazugehörigen Belegen im 
Archive aufzubewahren. 
11. Für Unternehmungen und Betriebe mit 
kaufmännischer Buchführung treten an die Stelle der 
Jahresrechnung die Inventur und Bilanz, die Ge 
winn- und Verlustrechnung und die abgeschlossenen 
Geschäftsbücher.
	        
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