onorae uxoris eius (2. Gemaliu) ambae p. m. cum Catharina
Mathiae Kern, Zaunmüllers, et Catharinae uxoris eius amb. in
vivis filia legitima‘. Auf das Zeugnis einer Anctorität hin ließ ich
mich verleiten, sowvl in meiner Skizze über Ort a. d. Antisen (82), als
in der Geschichte der Stadt Braunau (I, 142) und des Marktes Obern¬
berg (I, 167), den ,Studenten' Joh. Gevrg Meindl als vom Wirts-
Hanse in Stern stammend, anzugeben. Allein die genaue Durchsicht der
Pfarrprotokolle von Altheim belehrte mich eines andern. Die oben auf¬
geführten Heiraten mit den darauf folgenden ziemlich zahlreichen Ge¬
burten fallen um einige Jahrzehente später, während um das Geburts¬
jahr des ,Studenten^ 1682 ganz andere Leute auf dem Wirtshause am
Stern Hansen. Unterm 2. Mai 1677 finde ich die Wirtin am Stern
(nicht Stein wie bei Sepp, 463) Maria Ainhauserin, unterm 12. De¬
cember 1678 und 18. August 1679 den Wirt Adam (M)ainhauser,
unterm 9. Juli und 27. October 1685 den Wirt Georg Hausleitinger,
sämmtlich in den Pfarrbüchcrn von Altheim. Ich habe davon auch Hrn.
Professor Dr. Sepp in München Mitteilung gemacht. Hr. Pfarrer
Leonhard Schilcher hat mir wiederholt die Einsicht in die alten Pfarr-
matrikeln, Hr. Bürgermeister Fürst die Durchforschung der Briefsnotel¬
bücher des Marktes bereitwilligst gestattet. Beiden Herren sei hiefür
der geziemende Dank ausgesprochen. Ohne ihre gütige Beihilfe wäre
die Lösung des Knotens unmöglich gewesen.
Drei Jahre nach der Niederwerfung des Aufstandes übergab Cyprian
Meindl seine bürgerliche Behausung nebst der Brangerechtsame an den
Bruder des ,Stndentenh seinen Sohn Hans Karl um 3000 fl. Das
Briefsprotokoll des damals kaiserlichen Marktes Altheim enthält den
Kaufbrief unter dem Datum vom 17. October 1709.
,Cyprian Meindl, Burger und Pierpreu allhie zu Altham, und Maria
dessen Ehefrau, beide selbst persönlich anwesent, bekennen und verkaufen auf jeder
der hcrnachstehenden Grundherrschaften konstigen Consens, denen durch die Auf¬
richtung nichts Präjudizirlich, sondern deren ins und Gerechtsame allerdings vor¬
behalten sein solle, ihrem cheleiblichen lieben Sohn Carolus Meindl und Euphro-
sina, seiner dermaligen Ehewirtin, deren beiden Erben und Nachkommen nämlich
ihr vermöge Kaufbrief snb lato 23. Juni anno 1698 käuflich an sich gebracht —
und bis anhero ingehabte Recht- und Erbsgerechtigkeit als die bürgerliche Wohn-
behansung im Markt zwischen der sog. Angergasfen und Simon Khauffmann
Metzgers allda habenden Behausung im Markt zwischen rückwärts daranstehenden
Hosstadl, Stallungen, Holzhütten und Gärtl, item die Braustatt, Brauhaus und
wieder das daneben stehende Strobl'sche Hans mit denen auch rückwärts daran