Volltext: Statuten der Marianischen Jungfrauen-Kongregation zu Pischelsdorf b. Mattighofen

Altares, wozu bemerkt sei, daß ein monat¬ 
licher Empfang der heiligen Sakramente 
sehr empfohlen wird. Alle Monate findet 
in der Kirche eine Kongregations-Andacht 
mit einer Ansprache, Absingen eines 
Marienliedes und gemeinsamem Beten 
der Weiheformel statt. 
VI. Organisation. 
Geistlicher Leiter oder Präses ist der 
jeweilige Pfarrer oder Kooperator von 
Pischelsdorf. 
Außer dem Präses hat die Kon¬ 
gregation eine Vorsteherin (Präfektin), 
zwei Beisteherinnen (Assistentinnen) und 
je nach der Mitgliederzahl zwei Be¬ 
raterinnen (Konsultorinnen). Nach je drei 
Jahren erfolgt deren Wahl; wenn es 
notwendig sein sollte auch früher. Hiebei 
gelten jene Kongreganistinnen, welche die 
meisten Stimmzettel erhalten, vorläufig 
als Ausschuß, welcher dann unter sich mit 
dem Präses die Vorsteherin und die Assi¬ 
stentinnen wählt. Es können dieselbe Vor¬ 
steherin und die gleichen Assistentinnen 
wiederholt gewählt werden. Die Vor¬ 
steherin soll allen Mitgliedern mit gutem
	        
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