Volltext: Statuten der Marianischen Jungfrauen-Kongregation zu Pischelsdorf b. Mattighofen

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III. Mitglieder der Kongregation. 
Mitglied der Kongregation kann jede 
christliche Jungfrau vom Beginn des 
15. bis zum 40. Lebensjahre werden, 
falls sie einen unbescholtenen Lebens¬ 
wandel führt und nach den Satzungen der 
Kongregation zu leben entschlossen ist. 
Die förmliche Aufnahme findet statt, 
nachdem dieselben zwei bis drei Monate 
hindurch die Versammlungen besucht 
haben. Die Aufgenommenen können 
noch Mitglieder bleiben, auch wenn sie in 
die Fremde ziehen; nur müssen sie alle 
Jahre sich zum Hauptfeste irgendwie 
melden, ob sie noch fernerhin Mitglieder 
bleiben wollen. Auch diejenigen Mit¬ 
glieder, welche aus der Kongregation in 
den Ehestand treten, können auch ferner 
Mitglieder bleiben und als Gäste an den 
kirchlichen Andachten der Kongregation 
teilnehmen. 
IV. Pflichten und Vorschriften der Mit¬ 
glieder. 
Um den Zweck der Kongregation zu er¬ 
reichen, werden den Mitgliedern derselben 
zwar keine neuen, das heißt keine unter
	        
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