Volltext: Naturschutz

Das Krbeitsgebiet dieser Fachgruppe umfaßt: 
1. Den Schutz der landschaftlichen Natur sowie besonders bemerkens¬ 
werter Bäume, Baumgruppen usw. 
2. Den Schutz der heimischen Pflanzenwelt. 
Z. Den Schutz der heimischen Tierwelt. 
4. Den Schutz der geologischen Eigentümlichkeiten des Landes. 
1. Lanöfchaftsbilüer. 
Km schwierigsten gestaltet sich die Kufgabe, wenn Landschasts- 
bilder von hervorragender Schönheit, wenn einzelne Bäume oder 
Vaumgruppen, welche ob ihres Klters oder ihrer Zvrm besondere 
Beachtung verdienen, erhalten werden sollen. 
Die Nutzung größerer Klächen im Kahlschlagbetriebe, die Kn- 
lage von Steinbrüchen, Kufstellung von Reklametafeln vermögen ein 
Landschastsbild nachteilig zu verändern. 
Ein Gesetz in Preußen vom Jahre 1Y02 verbietet die Entstellung 
landschaftlich hervorragender Punkte durch Reklametafeln,' ein Gesetz 
vom Jahre 1907 bezweckt den allgemeinen Schutz der Landschaften. 
Bei Bewirtschaftung des Waldes ist es immerhin möglich, ohne 
daß die erforderlichen Nutzungen eine Einschränkung erfahren, dem 
Naturschutz gewisse Zugeständnisse zu machen und die Nutzungen 
in einer Weise auszuführen, die das Landschastsbild nicht beein¬ 
trächtigt. 
Das km Forstbetriebe sich geltend machende Bestreben, zur natür¬ 
lichen Verjüngung zurückzukehren, wodurch dem Walde das Natur¬ 
schöne in vollendeter Form erhalten wird, erleichtert die Kufgabe 
der Naturschutzbewegung wesentlich. 
Ein Kusgleich der Gegensätze zwischen „Naturwald" und 
„Wirtschastswald" wird sich, wenn der Besitzer seinen Wald nicht 
ausschließlich als Ertragsobjekt ansieht, Zu Gunsten des Waldschönen 
wohl finden lassen? 
i „Sächsischer Heimatschuh", Dezember 1Y10, 5. Flugschrift, Seite 4.
	        
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