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passende Gemeinschaftsform gewählt wird und
besonders geeignete Maschinen und Gerätetypen
bestimmt werden.
Formen der gemeinschaftlichen Maschinenanwendung.
1. Gegenseitiges Ausleihen der Maschinen.
Dies ist die allereinfachste Form der gemeinschaftlichen Ma
schinenverwendung, welche sich auf das gegenseitige Vertrauen gut
gesinnter Nachbarn stützt und darauf beruht, daß jeder der Nachbarn
nur einen Teil der notwendigen Maschinen anschafft, und zwar so,
daß sich der Maschinenpark entsprechend ergänzt und die vorhan
denen Maschinen gegenseitig ausgeliehen werden. Schriftliche Ver
einbarungen werden meist nicht getroffen. Diese gemeinschaftliche
Hilfe zwischen benachbarten Landwirten bewährt sich besonders dann
sehr gut, wenn beide Teile die notwendigen Kenntnisse und den
guten Willen zur ordentlichen Führung und Instandhaltung der
Maschinen besitzen und bei auftretenden Reparaturen die Kosten
einvernehmlich ausgeglichen werden.
2. Ausleihen von Maschinen gegen Lohn.
Weniger verbreitet, aber sehr zweckmäßig ist das Ausleihen der
Maschinen gegen Bezahlung. Es handelt sich hier nicht allein um
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in
bäuerlichen Betrieben: Fahrbare Bohrkompressoranlage für die Sprengung
der Jindlingssteine im Waldviertel und Mühlviertel, Fabrikat Llelrac.