Volltext: Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in bäuerlichen Betrieben

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passende Gemeinschaftsform gewählt wird und 
besonders geeignete Maschinen und Gerätetypen 
bestimmt werden. 
Formen der gemeinschaftlichen Maschinenanwendung. 
1. Gegenseitiges Ausleihen der Maschinen. 
Dies ist die allereinfachste Form der gemeinschaftlichen Ma 
schinenverwendung, welche sich auf das gegenseitige Vertrauen gut 
gesinnter Nachbarn stützt und darauf beruht, daß jeder der Nachbarn 
nur einen Teil der notwendigen Maschinen anschafft, und zwar so, 
daß sich der Maschinenpark entsprechend ergänzt und die vorhan 
denen Maschinen gegenseitig ausgeliehen werden. Schriftliche Ver 
einbarungen werden meist nicht getroffen. Diese gemeinschaftliche 
Hilfe zwischen benachbarten Landwirten bewährt sich besonders dann 
sehr gut, wenn beide Teile die notwendigen Kenntnisse und den 
guten Willen zur ordentlichen Führung und Instandhaltung der 
Maschinen besitzen und bei auftretenden Reparaturen die Kosten 
einvernehmlich ausgeglichen werden. 
2. Ausleihen von Maschinen gegen Lohn. 
Weniger verbreitet, aber sehr zweckmäßig ist das Ausleihen der 
Maschinen gegen Bezahlung. Es handelt sich hier nicht allein um 
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in 
bäuerlichen Betrieben: Fahrbare Bohrkompressoranlage für die Sprengung 
der Jindlingssteine im Waldviertel und Mühlviertel, Fabrikat Llelrac.
	        
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