Volltext: Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in bäuerlichen Betrieben

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gebühren eingehoben, wobei die Kraftkosten für Strom oder 
Lokomobil entweder schon einkalkuliert sind oder vom jeweiligen 
Benützer unmittelbar bezahlt werden. Zumeist sind Statuten und 
Betriebsordnungen vorhanden. 
Abgesehen von der Billigkeit des gemeinschaftlichen Drusches 
ergibt sich insbesondere dabei der Vorteil, daß die dabei verwendeten 
Dreschmaschinen rascher arbeiten, einen geringeren Körnerverlust 
ausweisen und das Getreide gleichzeitig marktfertig reinigen. Auch 
braucht sich der einzelne Landwirt nicht um die Instandhaltung der 
Maschine zu kümmern, weil hiefür der Maschinenhalter verant 
wortlich ist. 
Saatgutreinigungsanlagen. Hiefür gilt das gleiche 
wie bei den Dreschmaschinen. Die Zahl der Genossenschafter kann 
hier sehr groß sein, wenn leistungsfähige Maschinen angeschafft 
werden. Wegen der Wichtigkeit der Saatgutbereitung unterstützt das 
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft schon seit Jahren 
die Anschaffung derartiger Maschinen bei Lagerhäusern, Genossen 
schaften, Jnteressentenschaften und Getreidevermehrungsstellen durch 
Gewährung von Bundesbeiträgen. Für die Benützung der Anlagen 
werden per Mengeneinheit kleine Beiträge eingehoben. 
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte 
in bäuerlichen Betrieben: Fahrbarer Silohäcksler, Fabrikat Ertl, Gries 
kirchen, angetrieben von einem fahrbaren Venzin-Petroleummotor, für 
gemeinschaftliche Benützung besonders gut geeignet.
	        
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