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gebühren eingehoben, wobei die Kraftkosten für Strom oder
Lokomobil entweder schon einkalkuliert sind oder vom jeweiligen
Benützer unmittelbar bezahlt werden. Zumeist sind Statuten und
Betriebsordnungen vorhanden.
Abgesehen von der Billigkeit des gemeinschaftlichen Drusches
ergibt sich insbesondere dabei der Vorteil, daß die dabei verwendeten
Dreschmaschinen rascher arbeiten, einen geringeren Körnerverlust
ausweisen und das Getreide gleichzeitig marktfertig reinigen. Auch
braucht sich der einzelne Landwirt nicht um die Instandhaltung der
Maschine zu kümmern, weil hiefür der Maschinenhalter verant
wortlich ist.
Saatgutreinigungsanlagen. Hiefür gilt das gleiche
wie bei den Dreschmaschinen. Die Zahl der Genossenschafter kann
hier sehr groß sein, wenn leistungsfähige Maschinen angeschafft
werden. Wegen der Wichtigkeit der Saatgutbereitung unterstützt das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft schon seit Jahren
die Anschaffung derartiger Maschinen bei Lagerhäusern, Genossen
schaften, Jnteressentenschaften und Getreidevermehrungsstellen durch
Gewährung von Bundesbeiträgen. Für die Benützung der Anlagen
werden per Mengeneinheit kleine Beiträge eingehoben.
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte
in bäuerlichen Betrieben: Fahrbarer Silohäcksler, Fabrikat Ertl, Gries
kirchen, angetrieben von einem fahrbaren Venzin-Petroleummotor, für
gemeinschaftliche Benützung besonders gut geeignet.