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ein nur gewerbsmäßig betriebenes Ausleihen von Maschinen durch
einen Unternehmer, wie z. B. bei Lohndruschunternehmungen, son
dern auch um entgeltliches Ausleihen von Maschinen durch
solche Landwirte, welche ihre teueren Maschinen in ihrer eigenen
Wirtschaft nicht genügend ausnützen können.
Der Vorteil ist hier der, daß der Eigentümer der Maschine für
seine eigene Arbeit den günstigsten Zeitpunkt aussuchen kann und
andererseits durch Ausleihen der Maschinen gegen Entgelt eine
bessere Amortisation des Maschinenkapitals möglich ist. Der Ma
schinenbesitzer oder seine Leute bedienen dabei die Maschine zumeist
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in
bäuerlichen Betrieben: Dreiteilige schwere, glatte Walze im Ochsenzug,
Fabrikat Hosherr u. Schranh, Wien.
selber, wodurch die Gewähr einer ordentlichen Führung und In
standhaltung gegeben ist. Der kleine Besitzer hat dabei wieder den
Vorteil, gegen Entgelt (berechnet nach Flächen- oder Mengenleistung
oder nach der Zeit) alle Annehmlichkeiten der Maschinenanwendung
für sich auszunützen, ohne mit Anschaffungs- und Reparaturskosten
belastet zu sein.
Diese Art der Maschinenverwendung hat in der Schweiz in den
letzten Jahren sehr stark zugenommen und auch in Vorarlberg schon
stark Eingang gefunden. Sie würde es verdienen, auch bei uns
stärker verbreitet zu werden.
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