Volltext: Ausbildung der Fahrrinne der oberösterreichischen Donau

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Was ist „normales Niederwasser“? Im Protokoll vom Jahre 
1890 präzisierten die Schiffahrtsinteressenten diesen Wasserstand 
dadurch, dass sie eine Sohlenlage des Stromes von 320 unter 
Null Reichsstrassenbrückenpegel in Wien (korrespondierend damit 
325 unter Null Linzer Pegel) wünschten. Es lässt sich sonach 
das Verlangen der Schiffahrt so ausdrücken, dass bei Null Linzer 
Pegel eine Wassertiefe von 3,20 m vorhanden sein soll. Der 
normale Wasserstand stellt somit ein mittleres Niederwasser von 
— 1,25 Linzer Pegel vor. 
Bei der letzten Stromschaufahrt*) im Jahre 1902 erklärten die 
Interessenten, dass für die ungehinderte Grossschiffahrt diese 
Wassertiefe nicht mehr genüge, sondern verlangt werden muss, 
dass bei dem kleinsten Schiffahrtswasserstande eine Wassertiefe 
von mindestens 2,1 m angestrebt werde. In der folgenden Tabelle 
sind nun jene kleinsten Wasserstände aufgenommen, welche in 
den Monaten März bis November bei eisfreier Donau eingetreten 
sind, bei welchen Wasserständen also die Schiffahrt noch mög¬ 
lich war. 
Kleinste Schiffahrts-Wasserstände in Linz. 
1895 
1896 
i897 
1898 
1899 
1900 
1901 
1902 
-157 
— 132 
— 133 
— I47 
- 142 
- *55 
— H9 
- IÖ2 
9/3- 
i-/3- 
29./11. 
29/11- 
28/3. 
H 
H 
Ö 
CO 
I5-/U- 
29/11- 
Infolge des Bestandes des Linzer Winterhafens nehmen die 
Schiffe ihre Fahrt wieder auf, wenn die Donau eisfrei geworden 
ist, und begeben sich wieder in den Hafen zurück, wenn neuer¬ 
liche Eisgeiahr eintritt. Demzufolge muss, wenn tatsächlich für 
eine ungehinderte Schiffahrt Vorsorge getroffen werden soll, mit 
den tatsächlich kleinsten Wasserständen innerhalb der Schiff¬ 
fahrtsdauer gerechnet, und kann nicht mit Mittelwerten das Aus¬ 
langen gefunden werden. Andrerseits lehrt die Erfahrung, dass 
bei Wasserständen von — 150 bis — 160 Linzer Pegel das Eis¬ 
rinnen auf der Donau in einer Weise auftritt, dass die Schiffahrt 
eingestellt werden muss. Deshalb muss als kleinster 
Schiffahrtswasserstand der Wasserstand —160 cm am 
Linzer Pegel angenommen werden. 
c) Anlage 1.
	        
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