Volltext: Der Kurort Bad-Hall in Ober-Oesterreich mit seinen Jod- und Brom-haltigen Quellen [14]

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thümern der Badeanstalten nicht eingehalten wurde. Mitt- 
lerweile rückte der Sulzbach der Quelle immer näher und 
drohte sie vollständig zu ersäufen. Die Gefahr wurde auch 
allseitig anerkannt, aber weder die Badeinhaber, denen 
zwar das Benützungsrecht der Quelle momentan gestattet 
worden war, jederzeit aber wieder entzogen werden konnte, 
noch die Salinendirektion in Gmunden, welche von der 
Quelle nicht den geringsten Nutzen zog, wollten die be- 
trächtlichen Kosten auf sich nehmen, welche zur Beseiti- 
gung der drohenden Gefahr nöthig gewesen wären. Ersteren 
wurde überdies 1846 ein Memento zugerufen unter der 
Form einer zweiten Badeordnung und der kategorischen 
Weisung, dieselbe strikte einzuhalten, widrigenfalls ihnen 
das zeitweilig eingeräumte Recht wieder entzogen würde. 
Als die Noth am höchsten war, liessen sich endlich 1847 
die Obderensischen Stände herbei, die dringendsten Arbei- 
ten vornehmen zu lassen. Der Sulzbach wurde in ein 
neues von der Quelle entfernteres Bett geleitet, ein 32 
tiefer und 4' breiter Schacht gegraben, der von innen 
theils ausgemauert, theils ausgezimmert und von aussen 
mit einem ausgiebigen Lehmmantel bekleidet wurde, um 
das Seihwasser abzuhalten. Der tägliche Zufluss betrug 
nun nach Vollendung dieser Arbeiten 48 Eimer. Im Oktober 
1848 erklärte sich das Ministerium des Innern bereit, den 
Obderensischen Ständen das ausschliessliche und unwider- 
rufliche Benützungsrecht der Haller Jodquelle zu Heil- 
zwecken zuzuerkennen, wenn sie sich verpflichten, die be- 
reits verausgabten und alle ferneren Erhaltungskosten der 
Quelle sowie die der erforderlichen Bade- und Trink-Ein- 
richtungen auf sich zu nehmen. Aber erst im Februar 
1852 entschloss sich das Obderensische Landeskollegium 
auf Betrieb seines damaligen Präsidenten Eduard Freiherrn 
von Bach, auf die ihm gestellten Bedingungen einzugehen,
	        
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