Volltext: Der Kurort Bad-Hall in Ober-Oesterreich mit seinen Jod- und Brom-haltigen Quellen [14]

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achtete Quelle eine ergiebige Einnahmsquelle werden könne. 
Die Markt-Gemeinde Hall und der in dem benachbarten 
Pfarrkirchen etablirte Chirurg Steppich, welcher das Wasser 
öfters bei verschiedenen, insbesondere skrophulösen Wun- 
den mit gutem Erfolge angewendet hatte, suchten daher 
1827 bei dem damaligen Abte von Kremsmünster um die 
Erlaubniss nach, die Quelle zu Bädern zu verwenden, 
welche ihnen auch ertheilt wurde. In Hall wurde nun 
eine Badeanstalt mit 12 Kabinen, in Pfarrkirchen eine mit 
6 Kabinen errichtet. Da jedoch der tägliche Zufluss da- 
mals kaum 20 Eimer betrug und diese noch in zwei 
gleiche Theile getheilt werden mussten, so schritten die 
Concessionäre bei den Obderensischen Ständen um die Be- 
willigung ein, Nachgrabungen vornehmen zu dürfen. Die 
Behörden forschten nun nach, wem denn eigentlich das 
Benützungsrecht dieser Quelle zustehe, und im Jahre 1830 
gelangte ein Hofdekret herab, das Verfügungsrecht über 
die Haller Quelle als Saline komme ausschliesslich dem Staate 
zu; da jedoch dieselbe nicht zur Salzgewinnung, sondern 
zu Heilzwecken verwendet werde, so können die beiden 
actuellen Badeinhaber dieselbe auch ferner zu diesem 
Zwecke benützen und auf ihre Kosten unter den von der 
Salinendirektion in Gmunden einzuholenden Modalitäten 
Nachgrabungen vornehmen lassen. Die so beschiedenen 
Bittsteller fanden sich unter diesen Verhältnissen nicht ge- 
neigt, grössere Auslagen zu machen, sondern beschränkten 
sich darauf, die Quelle reinigen, fassen und überdachen 
zu lassen. Der Badehausbesitzer in Hall legte sich über- 
dies in der unmittelbaren Nähe der Quelle ein Reservoir 
auf 600 und später auf 900 Eimer an, um während der 
Badeperiode ein grösseres Quantum Badewasser zur Ver- 
fügung zu haben. 1837 erschien die erste Badeordnung 
für Hall und Pfarrkirchen, welche aber von den Eigen- 
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