Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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Der Schaden, den diese fünf Gemeinden im Jahre 1923 
erlitten, beträgt demnach fast eine halbe Milliarde. 
Ebenso groß ist der Nachteil, den das Land erlitt. 
Der Abgeordnete Wesenauer erhob gegen diese Be 
günstigung der Großgrundbesitzer zum Nachteile von 
Staat, Land und Gemeinde in einem Antrage vom 17. De 
zember 1923 Protest und forderte, daß die Wiederholung 
dieser Gesetzesverletzung künftighin unter allen Umständen 
vermieden werde. Sein Antrag wurde aber ebenso wie 
der Eventualantrag, die ungesetzliche -Pauschalierung we 
nigstens hinsichtlich der F o r st b e t r i e b e auszuheben, 
von den Christlichsoz'älen und Großdeutschen abgelehnt, 
denn hoch über allen Interessen von Bund, Land und Ge 
meinde thront für sie der Vorteil der Großbauern und 
Großgrundbesitzer. 
„Hat man viel, so soll man auch 
* Noch viel mehr dazu bekommen. 
Wer nur wenig hat, dem wird 
Auch das Wenige genommen!" 
ist offenbar der Wahlspruch unserer Christlichsozialen und 
ihrer getreuen Schleppträger, der Großdeutschen. Wäh 
rend Wien den Besitz und Profit, die Rente und den Luxus 
scharf besteuert, machen es die Bürgerlichen umgekehrt, sie 
gewähren den Reichsten Steuerbegünstigungen unerhörter 
Art, vergeuden die E «nahmen, auf die Land und Ge 
meinden gesetzlichen Anspruch hätten und beuten dafür die 
Notleidenden ans. 
Wir könnten noch manchen Beweist dafür erbringen, 
daß sich die christlichsoz'äle Partei den Besitzern der Grotz- 
güter und Riesenforste mit Haut und Haaren verschrieben 
hat und daß einzig und allein die Sozialdemokraten es 
sind, die für Kleinbauer und Pächter eintreten. Wir glau 
ben aber, daß es weiterer Proben nicht mehr bedarf und 
daß die angeführten genügen, um das bäuerliche Prole 
tariat erkennen zu lassen, welche Partei es zu wählen und 
welche es zu verwerfen hat. 
Wir fassen die Forderungen, die wir hinsichtlich der 
Kleinbauern, Häusler und Pächter stellen, kurz zusammen: 
Wir fordern: 
Die Umgestaltung des Grundsteuerwesens, Steuerbefrei 
ung für den kleinsten. Steuerermäßigung für den klei 
neren land- und forstwirtschaftlichen Besitz, progressive 
Gutsertragssteuer, gerechte Lohnabgabe.
	        
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