Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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Go blieben denn von dem einst so bedeutenden Ge 
meindebesitz nur kümmerliche Reste übrig, an welchem 
außerdem nur einer beschränkten Anzahl von Wohlbemit 
telten (in Oberösterreich mitunter „Kommunen" genannt) 
das Nutznießungsrecht zusteht. Die Pflicht, die Gemeinde- 
lasten zu tragen, trifft alle, den wertvollsten Teil des Ge 
meindegutes dürfen aber nur einige wenige benützen, die 
teils ganz unentgeltlich, teils gegen geringes Entgelt hoch 
wertige Nutzungen des Gemeindegutes beziehen. So wird 
z. B. den Mitgliedern der sogenannten Kommune Utten 
dors auch heute noch der Meter Brennholz um 20 Kronen 
geliefert. 
In den Siebzigerjahren hat dann die Grnndbuchsan- 
legung vollendet, was die Gemeindegesetze begonnen hat 
ten. Fast alle unklaren, mehrdeutigen Eintragungen der 
alten Grundbücher, die Gemeindegut betrafen, wurden zu 
Ungunsten der Gemeinden und damit der Mehrheit der 
Gemeindebewohner gedeutet und unter eifriger Mitwir 
kung veler Gemeindevertretungen zum Vorteil weniger 
vermögender Gutsbesitzer ausgelegt. Das Ergebnis war, 
daß in Oberösterre'ch das unbewegliche Gemeindegut den 
Gemeinden fast vollständig entrissen wurde. Ein Vergleich 
des Besitzes der Gemeinden und Ortschaften in den ein 
zelnen Ländern Oesterreichs ergibt, daß in keinem Lande 
der Gemeindebesitz so dürftig ist als in Oberösterreich. 
Nach den von der statist scheu Zentralkommission her 
ausgegebenen Ergebnissen der Grundbesitzerstatistik betrug 
der Besitz der Gemeinden in: 
Niederösterr. 
. 92.23 l ha, somit 
4'8 °/o 
der Landesstäche 
Salzburg . 
. 13.153 „ 
„ 
1-84% 
rr rr 
Steiermark 
. 25.794 „ 
„ 
1-2 % 
" ” 
Tirol. . . 
. 955 128 „ 
36-3 % 
Vorarlberg 
. 61.492 „ 
24-4 «/ 
n rr 
Kärnten . 
. 7.348 „ 
„ 
0-7 % 
rr rr 
dagegen 
Oberösterr. 
. 5.688 „ 
„ 
0-5 % 
rr rr 
In keinem österreichischen Lande ist demnach vom 
Grundbesitz der Gemeinden so wenig übrig geblieben als 
wie in Oberösterreich. - 
Eine ganze Kette von Rechtsverletzungen zeitigte dieses 
Ergebnis, das eine außerordentliche Erschwerung der wirt 
schaftlichen Lage gerade des Kleinbesitzes herbeiführte, der
	        
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