Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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Wen traf aber an solch unwürdigen Zuständen, wie 
Huber sie rügte, die Schuld? Besaßen die Christlichsozia 
len nicht durch Jahrzehnte vor dem Umsturz die unbestrit 
tene Herrschaft im oberösterreichischen Landtage, wie sie 
sie heute noch innehaben? Warum hat beispielsweise der 
alte Landtag, in dem ein Bischof saß, in dem Aebte und 
Wellgeistliche präsidierten, Fürsten, Grafen, Prälaten, 
Pfarrer und Großbauern die Mehrheit bildeten, nicht von 
jener Ermächtigung Gebrauch gemacht, die das Kranken 
versicherungsgesetz vom 30. März 1888 allen Ländern er 
teilte, von der Ermächtigung, die Krankenversicherung auf 
die Land- und Forstarbeiter auszudehnen? Antwort: 
Weil die Maulchristen die Landarbeiter lieber sterben und 
verderben ließen, ehe sie die steinreichen Starhemberge, 
Weißeuwölffe und die wohlhabenden Bauern zur Zahlung 
der Krankenkassenbeiträge verhalten hätten. 
Erst als die sozialdemokratische Partei Oberösterreichs 
im Oktober 1919 (als erste in Deutschösterreich) den Gesetz 
entwurf einer Landarbeitsordnung durch die Genossen 
G r u b e r, Hafner und L a i m e r einbrachte und im 
§ 5 dieses Entwurfes die Mindestleistungen der Kranken 
versicherung auch für die Land- und Forstarbeiter for 
derte, erreichte diese Arbeiterkategorie endlich, was alle 
anderen schon 30 Jahre früher erreicht hatten. 
Die Entschädigung bei Betriebsunfällen der Land 
arbeiter, die wir ebenfalls im Entwürfe unserer Land- 
arbeitsordnung verlangten, blieb diesen bis zum heutigen 
Tage versagt, so daß für die durch die Wartung von Tie 
ren, den Gebrauch scharfer und schwerer Werkzeuge usw. 
sehr gefährdeten Landarbeiter immer noch nur die be 
schränkte Unfallversicherung nach dem Gesetze vom 28. De 
zember 1987 besteht, wonach nur landwirtschaftliche Be 
triebe mit Dampfkesseln und Triebwerke mit elementarer 
oder tierischer Kraft der Versicherungspslicht unterliegen. 
Das abscheuliche Motiv war auch hier die Zahlungsun 
willigkeit der Agrarier. Mancher Landarbeiter, der ver 
stümmelt ein trostloses Leben im Armenhause führt, dessen 
Familie ins größte Elend geriet, hat sein schreckliches Los 
auf jene „Vernachlässigung der sozialen Gesetzgebung für 
die Landarbeiter" zurückzuführen, die der christlichsoziale 
Sekretär Huber 1919 beklagte und die bis heute andauert. 
Da bei Beratung der oberösterreichischen Haus- und 
Landarbeitsordnung (1921) eine Entschädigung für ver
	        
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