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Wen traf aber an solch unwürdigen Zuständen, wie
Huber sie rügte, die Schuld? Besaßen die Christlichsozia
len nicht durch Jahrzehnte vor dem Umsturz die unbestrit
tene Herrschaft im oberösterreichischen Landtage, wie sie
sie heute noch innehaben? Warum hat beispielsweise der
alte Landtag, in dem ein Bischof saß, in dem Aebte und
Wellgeistliche präsidierten, Fürsten, Grafen, Prälaten,
Pfarrer und Großbauern die Mehrheit bildeten, nicht von
jener Ermächtigung Gebrauch gemacht, die das Kranken
versicherungsgesetz vom 30. März 1888 allen Ländern er
teilte, von der Ermächtigung, die Krankenversicherung auf
die Land- und Forstarbeiter auszudehnen? Antwort:
Weil die Maulchristen die Landarbeiter lieber sterben und
verderben ließen, ehe sie die steinreichen Starhemberge,
Weißeuwölffe und die wohlhabenden Bauern zur Zahlung
der Krankenkassenbeiträge verhalten hätten.
Erst als die sozialdemokratische Partei Oberösterreichs
im Oktober 1919 (als erste in Deutschösterreich) den Gesetz
entwurf einer Landarbeitsordnung durch die Genossen
G r u b e r, Hafner und L a i m e r einbrachte und im
§ 5 dieses Entwurfes die Mindestleistungen der Kranken
versicherung auch für die Land- und Forstarbeiter for
derte, erreichte diese Arbeiterkategorie endlich, was alle
anderen schon 30 Jahre früher erreicht hatten.
Die Entschädigung bei Betriebsunfällen der Land
arbeiter, die wir ebenfalls im Entwürfe unserer Land-
arbeitsordnung verlangten, blieb diesen bis zum heutigen
Tage versagt, so daß für die durch die Wartung von Tie
ren, den Gebrauch scharfer und schwerer Werkzeuge usw.
sehr gefährdeten Landarbeiter immer noch nur die be
schränkte Unfallversicherung nach dem Gesetze vom 28. De
zember 1987 besteht, wonach nur landwirtschaftliche Be
triebe mit Dampfkesseln und Triebwerke mit elementarer
oder tierischer Kraft der Versicherungspslicht unterliegen.
Das abscheuliche Motiv war auch hier die Zahlungsun
willigkeit der Agrarier. Mancher Landarbeiter, der ver
stümmelt ein trostloses Leben im Armenhause führt, dessen
Familie ins größte Elend geriet, hat sein schreckliches Los
auf jene „Vernachlässigung der sozialen Gesetzgebung für
die Landarbeiter" zurückzuführen, die der christlichsoziale
Sekretär Huber 1919 beklagte und die bis heute andauert.
Da bei Beratung der oberösterreichischen Haus- und
Landarbeitsordnung (1921) eine Entschädigung für ver