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schließbarem Schrank und Waschgelegenheit ausgestattet
und von innen verschließbar sein.
Es ist bisher nichts geschehen, um diese Bestimmun
gen zu verwirklichen, und die sozialdemokratischen Ge-
meindevertreter in den Dörfern werden sich bemühen
müssen, eine Wendung zum Besseren herbeizuführen.
Vom Lande wird unablässig und energisch zu fordern
sein, daß es 10 Prozent seiner Einnahmen zur Beseitigung
der Wohnungsnot verwende, ferner fordern wir, daß die
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich
vom 28. Dezember 1932, betreffend die Wohnungsanfor
derung, insoweit sie Bestimmungen enthält, die die Unzu
lässigkeit von Widersprüchen gegen vom Hauseigentümer
abgeschlossene Mietverträge statuieren, aufgehoben werde,
weil hiedurch das Anforderungsrecht der Gemeinden ver
nichtet und die gerechte Wohnungszuweisung verhindert
wird.
Ferner fordern wir ein Bundesgesetz, durch das Ban
ken verpflichtet werden, einen Teil ihres Aktienkapitales
gegen mäßige Zinsen für Bauzwecke zur Verfügung zu
stellen, sowie daß Unternehmer aller Art, die mehr als
20 Personen beschäftigen, sowie alle, deren Jahresein
kommen 150 Millionen Kronen übersteigt, verpflichtet wer
den, eine bestimmte Anzahl von Wohnräumen zu errichten.
Allen Mietern muß immer und immer wieder gesagt
werden, daß der Mieterschutz mit der sozialdemokratischen
Partei steht und fällt, und daß jeder, der gegen maßlose
Z'nserhöhungen, gegen willkürliche Delogierung, gegen
die D'küatur des Hausbesitzers und gegen die Versklavung
des Misters ist,- die Kandidaten der sozialdemokratischen
Partei wählen muß.
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Das ländliche Proletariat.
Vom Wohnüngselend des Landarbeiters war schon
die Rede. Es ist nicht das einzige Uebel, unter dem er
leidet. Am ersten Verbandstage der christlichsozialen Land
arbeiter Oberösterreichs, am 11. November 1919, mußte
selbst der christlichsoziale Sekretär Huber zugeben: „Die
soziale Gesetzgebung ist für die Landarbeiter durch Jahr
zehnte vernachlässigt worden, die Zustände, die für sie be
stehen, sind unwürdig."