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angegeben. Von Schloß Auhof mit mehr als 100 Joch
Liegenschaften wurden jährlich 669 Kronen, von der Herr
schaft Eferding, 640 Joch umfassend, jährlich 1496 Kro
nen staatlicher Grundsteuer bezahlt! Immerhin waren es
früher Goldkronen, während jetzt die Grundsteuer nur mit
60 Prozent der ehemals staatlichen Realstenern, ohne
Zuschläge, valorisiert ist, so daß von der an sich lächer
lich geringen Friedenssteuer samt Zuschlägen jetzt
etwa drei Achtel erhoben werden, obgleich alle Boden-
produkte übervaloristert erscheinen. Die Realsteuer, die
Herr Starhemberg von den obigen 13 Gütern im Jahre
1923 entrichtete, betrug demnach nur 9000 Goldkronen,
während er im Frieden das Zweieinhalbfache, demnach
22.500 Goldkronen an Staats- und Landesrealsteuern zu
bezahlen hatte. Und in diesem Betrage von 9000 Gold
kronen ist überdies auch noch die pauschalierte Lohnabgabe
enthalten!
Nutznießer dieser Steuerprivilegien ist selbstverständlich
nicht allein Herr Ernst Rüdiger Starhemberg, sondern es
sind dies alle Latifundienbesitzer. Ueberdies werden alle
diese Großgrundbesitzer von der Einkommensteuer nur
ganz unzulänglich erfaßt und wissen sich als Selbstversor
ger auch den meisten indirekten Steuern zu entziehen. An
all diesem schweren, an Staat, Land, Gemeinde und Ge
sellschaft seitens der Privilegierten verübten Unrecht haben
auch die letzten Steuererhöhungen nicht viel geändert. Jur
Verhältnis zum Werte der Bodenprodukte sind diese Er
höhungen für den Großgrundbesitz noch innner als mini
mal zu betrachten, noch immer trägt der große land-
und forstwirtschaftliche Besitz zum Landeshaushalte unver
hältnismäßig wenig bei, während die kleinenund die
Zwergbesitzer, die den größten Teil der Lebensmit
tel, die sie benötigen, kaufen müssen, tveit schwerer getrof
fen wurden. Ein gerechter Ausgleich ist nur dann möglich,
Wenn die bisherige lineare Erhöhung der Grundsteuer
durch deren progressive Gestaltung ersetzt wird, weil nur
auf diese Weise die notwendige Schonung der ärmeren
Kleinbauern und Häusler erzielt werden
kann.
Im Frieden entrichtete Oberösterreich (1913 und 1914)
an staatlicher Grundsteuer 4,763.307 ft, und an Landes-
zuschägen zur Grundsteuer 2,381.698 ft, zusammen
7,145.095 — — es waren Goldkronen oder rund 103 Mil-