Volltext: Römischer Kayserlicher Mayestat etc. Landtgerichts-Ordnung deß Ertzhertzogthumbs Österreich des Landts ob der Ennß, [et]c.

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VR Merdinand/ 
E von Goctes genaden / Erwelter 
Roͤmischer Kayser / zu allen zeiten meh⸗ 
rer deß Reichs / in Germanien / zu Hungern / Behaim / Dalma⸗ 
tien / Croatien vnd Sclauonien / ꝛc. Konig / Infant in Hispa⸗ 
nien / Ertzhertzog zu Ostereich / Hertzog zu Burgundi / zu Bra⸗ 
bant / zu Steyr / zu Kaͤrndten / zu Crain / zu Luͤtzenburg / zu Wir⸗ 
temberg / in Ober vnd Nider Schlesien / Fuͤrst zu Schwaben / 
Marggraue deß Heiligen Roͤmischen Reichs / zu Burgaw / zu 
Habspurg / zu Tyrol / zu Pfierdt / zu Küburg vnd zu Goͤrtz / ꝛtc. 
Landtgraue in Elsaͤß / Herr auff der Windischen March / zu Poꝛ⸗ 
tenaiw vnd zu Salins / ꝛc. Bekennen vnd thuen kundt aller 
mennigklichen / fuͤr Vns / vnser Erben vnd Nachkomen / Regie⸗ 
rende Landtsfuͤrsten Vnsers Ertzhertzogthumbs Osterreich deß 
Landts Ob der Ennß. Wiewol alle Recht / Gesatz vnd Ord⸗ 
nungen / vmb gemaines Fridens / Auch pflantzung willen guter 
Zucht / Tugend vnd Erbarkeit fuͤrgenomen vnd geordnet seyen / 
Vnd sich zu erhaltung derselben wol gebuͤret / die in guten glei⸗ 
chen verstandt zubringen / Damit niemandt vrsach geben werde / 
das Vnrecht vnter dem schein deß Rechtens zudecken / vnd solch 
hailsam Recht vnd Ordnung zu vbertretten / darauß alßdann das 
hoͤchst vnrecht / vnd entlich zerruͤttung der Gesaͤtz / auch vnorden⸗ 
lich straͤfflich Leben der Obern vnd Vnderthanen / fuͤrnemblich 
aber hohe beleidigung deß Allmechtigen erfolget. So will doch 
zuuorderist von noͤten sein / das maist vnd hoͤchst thail deß Rech⸗ 
ans / so man dMerum lonperium, das i / die Hoch / Holß oder 
Landtgerichliche Obrigkeit nennet / zu befuͤrderung der Justicia, 
vnd gebuͤrlicher bestraffung deß vbels / in guter achtung zuhaben / 
damit die zu Schutz der fromen / vnd straff der boͤsen / vnd dann 
zu erhaltung guter Nanzucht / vnd entlicher außretittung alles 
obels / ordenlich gefuͤrt vnd geůbt werde. Wann sich nun aber 
2333gwischen
	        
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