Volltext: Das neue Jagdgesetz für Oberösterreich

Zustellung- der Entscheidung des Schiedsgerichtes Abhilfe bei der 
politischen Bezirksbehörde zn suchen, welche svhür ohne Vornahme 
neuerlicher commissioneller Erhebungen unter freier Würdigung des 
vom Schiedsgerichte erhobenen Thatbestandes endgiltig entscheidet. 
Artikel II. 
Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Mein Ackerbanminister 
und Mein Minister des Innern beauftragt. 
Ischl, den 16. Juli 1895. 
Kirlmanstgg in. p, 
ölumfrld in. p, 
Druck und Verlag von I. Habacher in Gmunden.
	        
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