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hochwürdigsten Herrn Bischof mir anzusprechen erlaubte, jedoch bisher
ohne irgend einen Erfolg.
Dadurch, daß ich bisher nicht nach Obertraun zurückversetzt, oder
mir bisher ein anderes Benefizium noch immer nicht verliehen wurde,
und ich somit seit Oktober 1859, also im 73., sage dreiundsiebzigsten
Monat ohne irgend einen Gehalt blieb, und so zu s agen auf die Mild—
thätigkeit von Mens chenfreunden angewiesen erscheine, bin ich in s o große
pekuniäre Bedrängniß gerathen, daß selbe bereits einen peinlichen Cha—
rakter angenommen hat. —
Ich habe daher auch nach früheren vergeblichen Versuchen mich
unterm 28. März d. J abermals schriftlich an Se.— bischöflichen Gna⸗
den mit der Bitte gewendet, mich mit der Entschädigung nicht länger
warten zu lassen.
Es wurde mir jedoch nicht willfahrt und meine diesfällige Ein—
gabe nicht eiümal einer Erledigung gewürdigt.
Darnach bin ich wiederholt mündlich und schriftlich. bei Sr.
bischöflichen Gnaden wegen Flüßigmachung einer Entschädigung bittlich
geworden, was aber ebenfalls ohne Erfolg war.
Als Hinderniß zur Rückversetzung nach Obertraun, oder Erthei—
lung eines anderen Benefiziums und Leistung der Entschädigung wur—
den strafbare Handlungen angegeben, die noch übrig geblieben sein sol—
len, und deren ich mich selbst schuldig erklaͤren soll, ohne daß sie mir
genannt wurden. *
Ein Mann von Ehre, ein Priester von Beruf, kann für die
Wahrheit, für seinen Glauben sein Leben opfern, aber die Ehre und
seine priesterliche Würde muß er eben um seines priesterlichen Berufes
willen wahren und darf sich Niemandem gegenüber zu einer unwürdigen
Schuld bekennen, die ihn nie getroffen, die das Gegentheil seines Wir⸗
kens darstellt
Nicht Stolz ist eine solche Wahrung der priesterlichen Würde
und der bürgerlichen Ehre, sondern Pflicht.
Wer diese Pflicht verkennt, der wird als Mensch und Priester
wenig Ersprießliches wirken, und bald unter jene moralische Grenzlinie
sinken, wo selbst die allgemeine Achtung aufhört; geschweige denn die